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17Dez

Im Kanton Basel-Landschaft läuft ein Pilotversuch mit der Plattform «justitia.swiss»

Gesetz, Datensicherheit | 0 Comments | | Return| 17.12.2024|

Das Projekt Justitia 4.0 entwickelt seit dem 31. August 2022 die Plattform «justitia.swiss». Ziel ist es, dass in der Schweiz der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht in Gerichtsverfahren über diese Plattform läuft. Im Kanton Basel-Landschaft wird seit einiger Zeit ein vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bewilligter Pilottest von «justitia.swiss» vorbereitet, der bald mit echtem digitalen Rechtsverkehr startet.

 

Das ist das Projekt Justitia 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der kantonalen Justizdirektorinnen und Justizdirektoren und der Justizkonferenz soll die Schweizer Justiz digitalisieren. Die Anwältinnen und Anwälte sind ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Gesamtprojektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Damit soll der Weg zum Recht nicht mehr über Papierberge führen. Deshalb wird in der Schweiz der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht künftig in allen Verfahrensabschnitten der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren elektronisch über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» erfolgen.

Zu den Kernfunktionen von «justitia swiss» zählen die Eingabe von Dokumenten, die Zustellung von Dokumenten und die elektronische Akteneinsicht. Diese ermöglichen es Justizbehörden, Anwältinnen und Anwälten sowie weiteren Verfahrensbeteiligten, effizient und sicher digital zu kommunizieren.

 

Basellandschaftlicher Pilottest von «justitia.swiss»

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft will den elektronischen Rechtsverkehr über die Plattform «justitia.swiss» ab Anfang 2025 testen. Neben der Staatsanwaltschaft sind vorerst ausgewählte Anwältinnen und Anwälte, sowie das Zwangsmassnahmengericht des Strafgerichts Basel-Landschaft am Pilottest beteiligt.

 

Was beim Pilottest pilotiert wird

Daniel Stehlin, Projektleiter des Pilottests, erläutert im Interview mit dem Projekt Justitia 4.0: «Wir wollen die Plattform ‘justitia.swiss’ möglichst umfassend testen. Daher werden wir den elektronischen Rechtsverkehr einerseits mit ausgewählten Anwältinnen und Anwälten pilotieren: Die Staatsanwaltschaft nimmt von den Parteivertretungen Eingaben entgegen, stellt ihnen rechtlich relevante Dokumente zu und gewährt ihnen Akteneinsicht. Andererseits möchten wir auch den elektronischen Rechtsverkehr zwischen zwei Behörden testen, konkret zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Zwangsmassnahmengericht. Hier beginnen wir mit einzelnen Anwendungsfällen und weiten diese dann schrittweise aus. Gerade bei diesem Test wird deutlich, dass der elektronische Rechtsverkehr schon in der Pilotphase zu einem Mehrwert führt: Verfahren am Zwangsmassnahmengericht sind meistens zeitkritisch. Das Gesetz setzt für gewisse Eingaben enge Fristen. Und Anträge müssen teilweise auch am Wochenende gestellt werden. Beide Aspekte werden mit der elektronischen Übermittlung von Aktenstücken vereinfacht. Es braucht keine Einschreibebriefe mehr und auch die physische Übermittlung von Akten fällt weg, was unsere Arbeit, aber auch jene des Zwangsmassnahmengerichts ausserhalb der Bürozeiten erleichtert.»

 

Die Ziele des basellandschaftlichen Pilottests von «justitia.swiss»

Laut Oliver Wirths, verantwortlich für die Digitalisierung der basellandschaftlichen Gerichte, werden mit dem Piltotest von «justitia.swiss» die folgende Ziele verfolgt:

  • «Wir möchten bereits jetzt die Organisation möglichst bereit für die kommende Kommunikation über die Plattform machen. Also zum Beispiel die entsprechenden Logins bereitstellen, die Fragen der Anwenderinnen und Anwender kennen, die Funktion der digitalen Unterschrift trainieren, und so weiter.
  • Wir möchten wissen, wie wir unsere Arbeitsprozesse anpassen müssen, wenn wir digitale Daten, einschliesslich Quittungen via ‘justitia.swiss’ erhalten. Heute bekommen wir digitale Akten via ‘IncaMail’ oder auf einem USB-Stick.
  • Da das ‘Bundesgesetz über die Plattformen über die elektronische Kommunikation in der Justiz BEKJ’ wahrscheinlich erst 2027 in Kraft tritt, können wir den Piloten skalieren: Wir können mit einem Geschäftsfall starten und mit der Zeit weitere pilotieren. So können auch immer mehr Mitarbeitende in die digitale Arbeitsweise eingeführt werden. Unsere Mitarbeitenden sind dann mit der digitalen Arbeitsweise vertraut, wenn uns das Gesetz vorschreibt, digital zu arbeiten.
  • Wenn wir uns bereits jetzt mit der digitalen Arbeitsweise auseinandersetzen, hilft uns dies, früh Probleme zu erkennen und dafür Lösungen zu finden. So können wir auch die Risiken minimieren.»

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