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Der Bundesrat hat die neue Cybersicherheitsverordnung CSV bis zum 13. September 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung gibt vor, wie die Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen vonstattengehen soll und bestimmt die Organisation zur Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie NCS. Zudem werden in der Verordnung die Aufgaben des von Direktor Florian Schütz geleiteten Bundesamts für Cybersicherheit BACS geregelt.
Am 29. September 2023 hat das Parlament die Änderungen des Informationssicherheitsgesetzes ISG zur Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen verabschiedet. Das Informationssicherheitsgesetz legt fest, welche Behörden und Organisationen künftig verpflichtet sind, Cybervorfälle zu melden. Zudem legt das Gesetz das Bundesamt für Cybersicherheit BACS als Meldestelle fest.
Mit der auf dem Informationssicherheitsgesetz beruhenden neuen Cybersicherheitsverordnung CSV legt der Bundesrat dar, wie er die Meldepflicht künftig umsetzen will und welche Stellen davon ausgenommen werden. So regelt die Verordnung den Geltungsbereich der Meldepflicht für Behörden und Organisationen, definiert die meldepflichtigen Cyberangriffe und legt fest, welche Inhalte gemeldet werden müssen. Die Verordnung schreibt auch die Verfahren für die Erfüllung der Meldepflicht vor und legt die Frist und den Abschluss der Meldungen fest.
Die Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie NCS wird durch einen Steuerungsausschuss begleitet. Die neue Cybersicherheitsverordnung CSV bestimmt die Aufgaben sowie das Mandat und die Zusammensetzung des Steuerungsausschusses der Nationalen Cyberstrategie StA NCS.
Zudem konkretisiert die neue Cybersicherheitsverordnung CSV die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesamts für Cybersicherheit BACS. Zu diesen Aufgaben und Kompetenzen zählen laut der Verordnung namentlich:
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