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Zuerst die exzellente Nachricht: Der Nationalrat hat am 14. März 2024 den Entwurf zum «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)» mit 175 gegen 14 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Und die vorberatende Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat den E-ID-Gesetzesentwurf am 28. Juni 2024 dem Plenum des Ständerats mit 9 zu 1 Stimmen zur Annahme empfohlen. Die Vorlage wird vom Zweitrat in der kommenden Herbstsession im September 2024 beraten und aufgrund der klaren Kommissionsempfehlung höchstwahrscheinlich angenommen. Aber: Bis zur Einführung der Elektronische Identität E-ID im Jahr 2026 braucht es noch dringende Abklärungen. Lesen Sie, um was es geht.
Derzeit ist geplant, die neue Elektronische Identität E-ID des Bundes im Jahr 2026 einzuführen. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, arbeitet der Bund bereits jetzt an der technischen Umsetzung. Die Umsetzung beinhaltet sowohl die Entwicklung der E-ID als auch den Aufbau der für den Betrieb der E-ID notwendigen Vertrauensinfrastruktur. Hier ist nun zu entscheiden, mit welcher Technologie dieser Aufbau der Vertrauensinfrastruktur erfolgen soll. Dazu hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD eine informelle Konsultation durchgeführt.
Im Zentrum der EJPD-Konsultation stand die Frage, welche Anforderung an die E-ID und die Vertrauensinfrastruktur höher zu gewichten ist: Der Schutz der Privatsphäre oder die Möglichkeit, die E-ID auch im Ausland zu verwenden. Die eingegangenen Rückmeldungen zeigen diesbezüglich keine Präferenz. Vielmehr wird deutlich, dass beiden Anforderungen hohes Gewicht beigemessen wird: Die E-ID und die Vertrauensinfrastruktur sollen sowohl einen hohen Schutz der Privatsphäre garantieren als auch international verwendet werden können.
Da es aktuell jedoch keine Technologie gibt, die beide Ziele erfüllt, ist davon auszugehen, dass die Vertrauensinfrastruktur gleichzeitig mehrere Technologien unterstützen muss. So setzen beispielsweise auch die Europäische Union EU oder das «Department of Homeland Security» der USA gleichzeitig auf mehrere Technologien. Gerade in einem sehr dynamischen technologischen Umfeld macht ein solches Vorgehen Sinn. Eine Vertrauensinfrastruktur, die mehrere Technologien unterstützt, ist flexibler und kann auf technologische oder rechtliche Veränderungen besser reagieren.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD hat deshalb entschieden, die Variante der parallelen Technologien weiter zu prüfen. Dazu sind zusätzliche Abklärungen erforderlich. Dies betrifft namentlich technische Aspekte und die finanziellen Auswirkungen. Das EJPD wird dem Bundesrat voraussichtlich vor Jahresende einen konkreten Vorschlag unterbreiten.
Mit dem Aufbau der Vertrauensinfrastruktur, die mehrere Technologien unterstützt, will der Bund einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation der Schweiz leisten. Behörden und Private sollen künftig Dienstleistungen medienbruchfrei anbieten können. Dies spart Zeit und Geld, was den Wirtschaftsstandort Schweiz fördert. Wichtig: Trotz der zusätzlichen Abklärungen soll die Einführung der staatlichen E-ID wie geplant im Jahr 2026 erfolgen.
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