In unserer KnowledgeBase finden Sie einfache Anleitungen sowie Lösungen rund um Ihre META10 Secure Cloud.
Direkt zur KnowledgeBase
Möchten Sie auf dem Laufenden bleiben? Melden Sie sich hier für unsere E-News an.
Die Eidgenössischen Räte haben am 20. Dezember 2024 das «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)» in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die E-ID soll bereits 2026 eingeführt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die E-ID technisch in zwei Schritten umzusetzen. Und: Die für die E-ID notwendige elektronische Brieftasche des Bundes heisst «SWIYU». Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Die Einführung der E-ID bis 2026 umfasst sowohl deren weitere Entwicklung wie auch den Aufbau der für den Betrieb der E-ID notwendigen Vertrauensinfrastruktur. Die öffentliche Konsultation zur technischen Umsetzung hat gezeigt: Die neue E-ID und die Vertrauensinfrastruktur der E-ID sollen sowohl den Schutz der Privatsphäre gewährleisten wie auch deren internationale Nutzung ermöglichen. Um beide Ziele umfassend zu erfüllen, ist der Einsatz von unterschiedlichen Technologien notwendig. Die umfangreichen Abklärungen des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements EJPD haben nun ergeben, dass zum Zeitpunkt der Einführung der E-ID im Jahr 2026 erst eine Technologie eingesetzt werden kann. Für zusätzliche Lösungen werden weitere Entwicklungen notwendig sein.
Die technische Umsetzung der E-ID erfolgt deshalb in zwei Schritten.
Im ersten Schritt wird eine hoch sichere Vertrauensinfrastruktur eingeführt.
Parallel dazu wird an einer Lösung gearbeitet, damit im zweiten Schritt den noch höheren Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen werden kann. Insbesondere soll es künftig nicht mehr möglich sein, die verschiedenen Nutzungen der E-ID einer Person zuzuschreiben beziehungsweise nachvollziehen zu können. Diese sogenannte «Unverknüpfbarkeit» soll dann schnellstmöglich realisiert werden. Entsprechend werden dafür Forschungsmittel von einer Million Franken zur Verfügung gestellt. Interessierte Kreise werden sich an der Erarbeitung der Lösung beteiligen können.
Die geplante E-ID gewährleistet mit einer Reihe von Vorkehrungen einen hohen Datenschutz. So ist sie unter anderem aufgrund der dezentralen Datenspeicherung ausschliesslich auf dem Smartphone der Inhaberin oder des Inhabers vorhanden und dort vor unerlaubtem Zugriff geschützt. Ausserdem entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer selbst, wem sie welche Daten übermitteln.
Namentlich kann der Nachweis erbracht werden, über 18 Jahre alt zu sein, ohne das genaue Geburtsdatum oder gar den Namen preiszugeben. Weiter haben Drittpersonen, Unternehmen oder Behörden keine Kenntnisse darüber, wann und wie die E-ID eingesetzt wird.
Damit Behörden des Bundes und der Kantone sowie Private erste Erfahrungen mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Vertrauensinfrastruktur sammeln können, wird seit März 2022 eine öffentliche Testumgebung betrieben. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2025 wird diese bereits mit derjenigen Technologie betrieben, die in einer ersten Phase für die E-ID eingesetzt werden soll.
Der Quellcode einzelner Bestandteile der neuen Testumgebung wurde als Open Source veröffentlicht und ist damit für alle Interessierten frei und kostenlos zugänglich. Weitere Quellcodes werden folgen.
Aufgrund der technischen Abhängigkeiten war es notwendig, bereits jetzt den Namen der künftigen Vertrauensinfrastruktur festzulegen: Die elektronische Brieftasche des Bundes heisst «SWIYU». «SWIYU» ist ein Kunstwort, das drei wichtige Komponenten enthält: SWl steht für die Schweiz (Switzerland), l steht für Ich, Identität und Innovation und YU steht für Du (you) und Einigkeit (unity). Das Logo der künftigen App, in der die E-ID und weitere elektronische Nachweise gespeichert und genutzt werden können, ist auf der Webseite des E-lD-Projekts zu sehen.
Suchen Sie...