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In der digitalisierten Arbeitswelt hinterlassen verstorbene Mitarbeitende neben dem privaten digitalen Nachlass digitale Spuren, die für ihren Arbeitgeber von Bedeutung sind. Klein- und Mittelunternehmen KMU sollten deshalb in einer verbindlichen Richtlinie festlegen, wie mit dem unternehmensrelevanten digitalen Nachlass von verstorbenen Mitarbeitenden umzugehen ist. Wir zeigen acht Punkte auf, die eine solche Richtlinie umfassen könnte. Dabei werden unterschiedliche Anforderungen für Mitarbeitende mit und ohne Führungsfunktion berücksichtigt.
Der digitale Nachlass bezieht sich auf alle digitalen Ressourcen, die eine Person im Todesfall hinterlassen wird. Im Unternehmenskontext sind dies neben persönlichen Daten vor allem geschäftsrelevante Informationen wie:
Dienstliche E-Mail-Konten und Zugangsdaten
Dokumente in Cloud-Speichern
Geschäftliche Social-Media-Accounts
Logins zu unternehmensrelevanten Software-Lösungen
Zugangsdaten zu Endgeräten wie Computer, Tablets, Smartphones
Digitale Zertifikate und Signaturen
Zugangsdaten zu Kundenportalen und Dienstleisterplattformen
Die Erfassung des potenziellen digitalen Nachlasses muss regelmässig aktualisiert werden:
Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, eine Liste seiner geschäftlichen Zugangsdaten zu führen
Der dafür Beauftragte oder die die dafür bestimmte Stelle führt aufgrund dieser Listen ein zentrales Verzeichnis aller unternehmensrelevanten potenziellen digitalen Nachlässe
Das zentrale Verzeichnis muss zumindest vierteljährlich überprüft und aktualisiert werden
Für alle Mitarbeitenden sind die folgenden präventiven Massnahmen zu treffen:
Einrichtung eines Plans mit Richtlinien für die die Handhabung jedes einzelnen Teils des potenziellen digitalen Nachlasses
Festlegung der Stellvertretungsregelungen für alle geschäftskritischen Zugänge
Regelmässige Sicherung aller geschäftsrelevanten Daten auf Speichermedien des Unternehmens
Trennung von privaten und geschäftlichen Accounts
Für die Mitarbeitenden mit Führungsfunktionen gelten zusätzlich die folgenden präventiven Massnahmen:
Erstellung eines Notfallplans mit detaillierten Handlungsanweisungen
Benennung eines digitalen Stellvertreters mit den entsprechenden Vollmachten
Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans
Bei Bekanntwerden des Todes eines Mitarbeitenden sind folgende Sofortmassnahmen einzuleiten:
Information des gesamten Unternehmens
Sicherung aller Endgeräte und Datenträger des verstorbenen Mitarbeitenden
Sperrung des Zugangs zu allen Unternehmensressourcen mit den Daten des Verstorbenen
Aktivierung aller vorgeplanten Stellvertretungsregelungen
Weiteres Vorgehen bei verstorbenen Mitarbeitenden ohne Führungsfunktion:
Überprüfung der laufenden Projekte und Aufgaben
Zugriff auf die geschäftlichen E-Mails durch den direkten Vorgesetzten
Weiterleitung wichtiger E-Mails an zuständige Kollegen
Einrichtung einer automatischen Antwort mit Information über Ansprechpartner
Übertragung der Verantwortlichkeiten auf Kollegen oder Nachfolger
Weiteres Vorgehen bei verstorbenen Mitarbeitenden mit Führungsfunktion:
Sofortige Aktivierung des Notfallplans
Zugriff auf kritische Unternehmensdaten durch autorisierte Personen gemäss Notfallplan
Übernahme der Führungsverantwortung durch den designierten Stellvertreter
Aufklärung von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern «wie es weitergeht»
Für geschäftliche E-Mail-Konten gilt:
Geschäftliche E-Mail-Konten bleiben Eigentum des Unternehmens
Zugriff auf geschäftliche E-Mails durch autorisierte Personen gemäss der Stellvertretungsregelung
Sichtung und Bearbeitung geschäftsrelevanter E-Mails
Nach drei Monaten: Einrichtung einer dauerhaften Weiterleitung an den Nachfolger
Nach zwölf Monaten: Archivierung und Löschung des E-Mail-Kontos
Für in der Cloud gespeicherte Daten und Dokumente gilt:
Überprüfung aller bekannten Cloud-Speicher des Verstobenen auf geschäftsrelevante Dokumente
Transfer wichtiger Dokumente auf Speichermedien des Unternehmens
Sicherung aller Projektdokumente und Arbeitsunterlagen
Bei Führungskräften: Besondere Prüfung vertraulicher Dokumente und strategischer Unterlagen
Für geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts gilt:
Unterscheidung zwischen persönlichen Accounts mit geschäftlicher Nutzung und offiziellen Unternehmensaccounts
Bei offiziellen Unternehmensaccounts: Übertragung der Administrationsrechte auf Nachfolger
Bei persönlichen Accounts mit geschäftlicher Nutzung: Kontaktaufnahme mit dem Plattformbetreiber und den Angehörigen
Die Kommunikation mit den Angehörigen muss sensibel und respektvoll erfolgen:
Bestimmung eines festen Ansprechpartners für die Angehörigen
Information der Angerhörigen über den unternehmensrelevanten digitalen Nachlass des Verstorbenen
Klare Kommunikation über die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten
Respektvoller Umgang mit den Wünschen der Angehörigen
Grundsätze für die Übergabe der privaten digitalen Inhalte an die Angehörigen:
Trennung der privaten von den geschäftlichen Daten auf den Unternehmensgeräten
Übergabe der privaten Daten an die Angehörigen nach Prüfung durch die Stellvertreter
Löschung der privaten Daten von Unternehmensgeräten nach der Übergabe
Dokumentation der übergebenen Daten
Die Handhabung des digitalen Nachlasses von verstorbenen Mitarbeitenden muss rechtlich abgesichert werden:
Erwähnung der «Richtlinie zum Umgang mit dem digitalen Nachlass von verstorbenen Mitarbeitenden» im Arbeitsvertrag sowie formelle Einholung einer Einwilligung aller Mitarbeitenden zur Regelung ihres digitalen Nachlasses im Unternehmen
Bei Führungskräften: Erstellung einer speziellen Vorsorgevollmacht für den digitalen Nachlass
Regelmässige Aktualisierung der Einwilligungen und Vollmachten
Sichere Aufbewahrung der Dokumente durch die dafür bestimmt Stelle
Alle Massnahmen im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass sind zu dokumentieren:
Protokollierung aller Zugriffe auf Daten verstorbener Mitarbeitender
Dokumentation aller übernommenen und gelöschten Accounts
Nachweis der Übergabe der privaten Daten an die Angehörigen
Aufbewahrung der Dokumentation für mindestens zehn Jahre
Über die «Richtlinie zum Umgang mit dem digitalen Nachlass von verstorbenen Mitarbeitenden» müssen die Mitarbeitenden regelmässig informiert und geschult werden:
Regelmässige Information und Schulung aller Mitarbeitenden zum Thema digitaler Nachlass
Spezielle Schulungen für Führungskräfte zur Erstellung von Notfallplänen
Information neuer Mitarbeitender über die «Richtlinie zum Umgang mit dem digitalen Nachlass von verstorbenen Mitarbeitenden» im Rahmen der Einführung in die neue Arbeit
Updates bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder bei Änderungen der «Richtlinie zum Umgang mit dem digitalen Nachlass von verstorbenen Mitarbeitenden» aufgrund von Erfahrungen bei der praktischen Anwendung.
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