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13Jun

Projekt Justitia 4.0: Mit 89 Millionen Franken bis 2027 die Schweizer Justiz digitalisieren

Advokatur, Gesetz, Digitalisierung | News | 0 Comments | | Return| 13.06.2023|

2015 hat der Bundesrat eine Bundeslösung für die Digitalisierung der Schweizer Justiz aus Kostengründen verworfen. Deshalb nahmen die Justizbeteiligten die Sache selbst in die Hand. Aus dieser Initiative entstand das Projekt Justitia 4.0: Mittels der Schaffung der sicheren Plattform «Justitia.Swiss» und der eJustizakte-Applikation JAA soll die komplette Digitalisierung der Justiz bis 2027 verwirklicht werden. Der Bund liefert dafür die Gesetzesgrundlage mit dem derzeit entstehenden «Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz».

 

Das ist das Projekt Justitia 4.0

Laut dem Jahresbericht 2022 des Projekts verfolgt das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der kantonalen Justizdirektorinnen und Justizdirektoren und der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Die Anwaltschaft ist ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Gesamtprojektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen, damit der Weg zum Recht nicht mehr über Papierberge führt. Deshalb soll der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» erfolgen. Der Millionenauftrag für die Entwicklung von «Justitia.Swiss» wurde 2022 vergeben. Nicht erfasst vom Projekt Justitia 4.0 werden die Verwaltung des Strafregisters, des Handelsregisters oder des Zivilstandsregisters, die aussergerichtlichen Verfahrensschritte bei Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren sowie die Verwaltungsverfahren bei Bund und Kantonen.

 

Digitalisierung der Aktenberge

Für die Justizbehörden wird im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 eine eJustizakte-Applikation JAA entwickelt oder beschafft, deren Funktionen die effiziente und benutzerfreundliche Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung einer elektronischen Akte erlauben. Akten zu Justizverfahren werden somit künftig ausschliesslich digital geführt: Ergo: Die elektronische Akte wird die führende Akte in den Justizbehörden sein. Es entsteht ein System zum effizienten und benutzerfreundlichen Arbeiten mit der eAkte. Dieses umfasst das revisionssichere Verwalten und Bearbeiten der Akten, die Aufgabenverwaltung sowie die Aufgabenzuweisung. Wichtig: Die vom Projekt Justitia 4.0 entwickelte eJustizakte-Applikation JAA wird die bereits bestehenden Fachapplikationen, welche Informationen zur Verfahrenskontrolle oder Daten zu den Verfahrensbeteiligten enthalten, nicht ersetzen, sondern ergänzen.

 

Viele Betroffene

Neben den Bürgerinnen und Bürgern sind über 15'000 Mitarbeitende der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf allen föderalen Stufen sowie rund 12'000 Anwältinnen und Anwälte und deren Personal direkt von der Digitalisierung der Justiz betroffen. Kommt dazu: Auch die Justizvollzugsbehörden werden über die Justizplattform «Justitia.Swiss» kommunizieren.

 

Rechtliche Grundlage wird geschaffen

Parallel zum Projekt Justitia 4.0 wird die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Obligatoriums für die elektronische Kommunikation und für die elektronische Aktenführung im Bereich der Justiz erarbeitet: Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz» und den entsprechenden Gesetzesentwurf an das Parlament weitergeleitet.

 

Finanzierung des Projekts Justitia 4.0

Die Kosten für das Projekt Justitia werden bis 2027 wie folgt geschätzt:

 Teilprojekte  Mio. in CHF
 Plattform "Justitia Swiss"  50*
 eJustizakte-Applikation  39*
 TOTAL  89

*inkl. Kosten für Kommunikation und Transformation

 

Die geschätzten Kosten von 89 Millionen Franken bis 2027 werden je zur Hälfte durch die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD und durch die Gerichte finanziert. Im Anteil der KKJPD beträgt der Bundesanteil zehn Prozent der Gesamtkosten, getragen von der Bundesanwaltschaft, dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesamt für Polizei «fedpol». Im Anteil der Gerichte beträgt der Bundesanteil 25 Prozent der Gesamtkosten, getragen vom Bundesgericht.

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