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Dank dem Chatbot «ChatGPT» hat die Künstliche Intelligenz innert Tagen und Wochen ein globales Milliardenpublikum erreicht. Das ist der Weltrekord für die Implementierung eines Digitalprodukts. Ein Gegenbeispiel ist das Elektronische Patientendossier EPD in der Schweiz: 2007 startete das Bundesamt für Gesundheit das Projekt «eHealth». Erst nach zehn Jahren trat 2017 das Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier in Kraft. Seitdem führt für das Elektronische Patientendossier EPD ein Flop-Dasein: Bislang haben weniger als 20'000 Personen oder erst rund 0,2 Prozent der Bevölkerung ein EPD eröffnet. Deshalb wollen die Bundesbehörden das EPD nun mit aller Kraft beleben.
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier umfassend revidieren. Das wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Somit wird das umfassend revidierte Gesetz wohl erst 2027 in Kraft treten. Bis dahin ist die Finanzierung der Stammgemeinschaften, die das Elektronische Patientendossier anbieten, unzureichend abgesichert. Mit einer befristeten Übergangsfinanzierung soll deshalb die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten des umfassend revidierten Gesetzes sichergestellt und die Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers gefördert werden. Die Stammgemeinschaften sollen vom Bund 15 Franken für jedes eröffnete Elektronische Patientendossier erhalten.
Die Übergangsfinanzierung mit einem Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken wird als Teilrevision des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier der umfassenden Revision dieses Gesetzes vorgezogen. Die Teilrevision soll nach der am 2. Mai 2023 abgeschlossenen Vernehmlassung möglichst rasch an das Parlament überwiesen und bis Ende 2024 in Kraft gesetzt werden. Mit der Teilrevision soll ferner der Prozess für die Eröffnung eines Elektronischen Patientendossiers vereinfacht werden: Die Stammgemeinschaften müssen die Einwilligung der Patientin oder des Patienten zwar nach wie vor jederzeit nachweisen können. Aber bei der elektronischen Eröffnung fällt das Erfordernis der kaum verbreiteten Qualifizierten Elektronischen Signatur weg und kann mit einer anderen Form der elektronischen Einwilligung ersetzt werden.
Bei der Vernehmlassung zu dieser Teilrevision ist der Kanton Zürich mit den folgenden kritischen Bemerkungen aufgefallen: «Der Zürcher Regierungsrat sieht in der vom Bundesrat vorgesehenen Gesetzesrevision die letzte Chance, dem Elektronischen Patientendossier EPD in der derzeitigen Form zum Durchbruch zu verhelfen. Aber das Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier muss jetzt rasch und umfassend revidiert und – anders als vom Bund vorgesehen – vor 2027 in Kraft gesetzt werden.»
Der Bundesrat will die umfassende Revision des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier noch in diesem Sommer 2023 in die Vernehmlassung schicken. Die Gesetzesrevision soll namentlich die folgenden Punkte umfassen:
Gemäss dem Bund soll das revidierte Gesetz frühestens 2027 in Kraft treten.
Ende Juni 2023 starten das Bundesamt für Gesundheit BAG und eHealth Suisse für budgetierte sechs Millionen Franken die «Sensibilisierungskampagne Elektronisches Patientendossier EPD 2023-2025». Den Zuschlag dafür erhielt die Agentur Farner Consulting. In einem ersten Schritt richtet sich die Kampagne an die Gesundheitsfachpersonen, bevor Anfang 2024 die Kampagne für die Bevölkerung starten soll. In seiner Antwort auf die im Nationalrat eingereichte Interpellation «Falscher Zeitpunkt für eine Sensibilisierungskampagne zum elektronischen Patientendossier?» antwortet der Bundesrat, weshalb die millionenschwere Sensibilisierungskampagne nicht erst nach der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier lanciert wird: «Das EPD ist bereits heute funktionstüchtig und es werden schweizweit EPD eröffnet. Einige Kantone, insbesondere in der Romandie, treiben die Verbreitung des EPD voran und nehmen auch schon Weiterentwicklungen an die Hand, um die Praxistauglichkeit zu verbessern. Für den Bundesrat ist klar, dass nicht auf die umfassende Revision des EPD-Gesetzes gewartet werden soll, um die Verbreitung zu fördern. Bereits heute bietet das EPD einen Nutzen, indem die Patientinnen und Patienten erstmals die Möglichkeit haben, ihre behandlungsrelevanten Daten im EPD einzusehen und diese selbst abzulegen. Zudem arbeitet eHealth Suisse an der Einführung eines elektronischen Impfmoduls im EPD, das bereits ab Mitte 2023 von den Stammgemeinschaften schrittweise angeboten wird.»
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