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12Jan

Anwalt Michael Nonn: «Dank der Cloud können wir von überall her in gleicher Qualität arbeiten»

Michael Nonn, 51-jährig (Bild), ist Anwalt und Notar beim St.Galler Standort des Schweizer Anwaltszusammenschlusses SwissLegal-Gruppe. Der Präsident des St. Galler Anwaltsverbands und Spezialist für Erbrecht sowie weiteren Tätigkeitsschwerpunkten im Handels- und Vertragsrecht sowie Beurkundungs- und Wirtschaftsstrafrecht ist an seinem Standort verantwortlich für die Informationstechnologie. In dieser Eigenschaft hat er die Evaluation und die Implementation des Cloud Computing bei SwissLegal asg.advocati® geleitet. Im Gespräch mit den «META10-E-News» gibt er darüber Auskunft, welches in der Schweizer Anwaltsbranche die grössten Herausforderungen generell und speziell im Bereich der Informationstechnologie sind und wie diese bewältigt werden können. Lesen Sie die Antworten von Michael Nonn auf unsere Fragen.

Michael Nonn, was ist die SwissLegal-Gruppe?

Michael Nonn: Die SwissLegal-Gruppe ist ein dezentraler Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung. Mit den heute angeschlossenen, rechtlich unabhängigen Anwaltskanzleien hat sie derzeit Standorte in Aarau, Basel, Bern, Chur, Olten, Pfäffikon, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know-how und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von über 50 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Ich selber bin Mitglied des Verwaltungsrats der SwissLegal Ltd. Innerhalb des St.Galler Standorts bin ich für die Informatik zuständig.

Wie sehen Sie die Zukunft des Anwaltsgeheimnisses in der Schweiz?

Michael Nonn: Nach der "Panama Papers-Affäre" steht auf gesamtschweizerischer Ebene das Anwaltsgeheimnis unter Druck und muss entsprechend verteidigt werden. Umgekehrt behindert das gleiche Anwaltsgeheimnis die Anwältinnen und Anwälte beim Inkasso ihrer Honorarforderungen, was eine gewisse Lockerung des Anwaltsgeheimnisses nahelegen würde, um die Anwaltschaft nicht über Gebühr gegenüber anderen Dienstleistern wie Banken, Treuhandfirmen oder Beratern zu benachteiligen. Der Spagat zwischen diesen beiden Interessen ist selbstverständlich eine grosse Herausforderung.

Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Anwaltsbranche?

Michael Nonn: Im Zusammenhang mit der Informationstechnologie und der Digitalisierung gilt es zunächst hauptsächlich, die Ruhe zu bewahren und nicht in operative Hektik zu verfallen. Natürlich muss die Anwaltsbranche, obwohl oder eben weil sie traditionell nicht zu den Innovativsten zählt, die Entwicklungen im Auge behalten. Sie darf sich von der Digitalisierung nicht unbetroffen fühlen, auch wenn sich viele meiner Kolleginnen und Kollegen derzeit noch nicht vorstellen können, dass dereinst Algorithmen ihre Verträge erstellen. Übereiliger Aktionismus ist aber genauso falsch wie Resignation und "Weltuntergangsstimmung". Gefragt sind vielmehr sachliche und namentlich stufengerechte Analysen. Es wird ein "juristisches Massengeschäft" geben, bei dem die traditionelle Advokatur zuerst einen Rückgang feststellen wird. Der Schritt zur Lösung komplexer Aufgabenstellungen via Algorithmus ist aber ein wesentlich anderer. Hier wird sich zeigen müssen, ob dieser Bereich der Digitalisierung überhaupt zugänglich ist. Es ist letztlich ein wenig wie beim Detailhandel, welcher sich heute mit den Herausforderungen des Online-Shopping konfrontiert sieht: Standardisierte Massenware kauft heute niemand mehr im Fachgeschäft. Sobald es aber um exakte Grössen, Anpassungen und Finetuning geht, will man von einem Menschen beraten sein, den Kaufgegenstand anfassen und testen können. 

Und wie steht es mit dem Cloud Computing?

Michael Nonn: Es ist wichtig, die Ausdrücke "Cloud Computing" und "Digitalisierung" sauber zu unterschieden. Denn das Eine hat an sich nichts oder nur sehr wenig mit dem Anderen zu tun. Cloud Computing gibt es bei Grossunternehmen mit eigenen Rechenzentren schon sehr lange. Es beschreibt letztlich an sich nur die Tatsache, dass sich nicht mehr eine oder mehrere Arbeitsstationen einen gemeinsamen Server teilen, sondern dass sehr viele oder gar alle Arbeitsstationen einen gemeinsamen Server ansprechen, der ausserdem nicht mehr im eigenen Haus, sondern eben in einem separaten Rechenzentrum untergebracht ist. Digitalisierung wiederum ist insbesondere in der Industrie auch nichts Neues und beschreibt die Automatisierung von Arbeitsabläufen und deren Übernahme durch Maschinen. Durch die heute immer leistungsfähigeren Rechner und Datenleitungen wird nun beides, Cloud Computing und Digitalisierung, quasi massentauglich und auch für das breite Publikum zugänglich, welchem solches bislang verschlossen blieb. Durch die parallele, letztlich aber auch erst durch grosse Bandbreiten mögliche Entwicklung des bislang auf Rechner beschränkten Internet zum "Internet of Things", in welchem Kühlschränke, Kochherde und Mixer mit dem Vorratsmanagement im Keller und der Heizung kommunizieren und allfällige Bestellungen selbständig direkt beim Gross- oder Detailhändler platzieren, hat die ganze Entwicklung zur digitalen Welt zusätzlich an Fahrt gewonnen.

Wie begegnet die SwissLegal-Gruppe all diesen Herausforderungen?

Michael Nonn: Da die SwissLegal-Gruppe kein vollständig integriertes Gebilde ist, werden solche Herausforderungen zwar im Verwaltungsrat der SwissLegal Ltd diskutiert und die Entwicklungen beobachtet. Eine eigentliche gruppenweite Umsetzungsstrategie kann und soll derzeit aber nicht gefahren werden. Die einzelnen Partnerbüros sind grundsätzlich eigenverantwortlich und auch frei in ihren Strategien. So sind auch unterschiedliche informationstechnologische(IT)-Systeme und Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Programme im Einsatz. Die SwissLegal Ltd gibt aber selbstverständlich Empfehlungen ab und steht bei Bedarf auch unterstützend zur Verfügung, so dass mittelfristig mehr Synergien genutzt werden können. Man muss in diesem Zusammenhang aber auch beachten, dass die Gruppe nach wie vor noch im Aufbau ist und sich gerade in der Romandie und im Tessin noch mit potenziellen künftigen Partnerbüros im Gespräch befindet. Gruppenweite Strategien sind vor diesem Hintergrund noch nicht die erste Priorität.

Was waren die hauptsächlichen Beweggründe, dass sich der St. Galler Standort der SwissLegal-Gruppe für das Cloud Computing von META 10 entschieden hat?

Michael Nonn: Der St. Galler Standort SwissLegal asg.advocati® hat sich für das von META10 angebotene Cloud Computing entschieden, nachdem auf Gruppenstufe über diesen Schritt diskutiert wurde, aufgrund der bewusst fehlenden IT-Integrierung sämtlicher Standorte aber keine eigentliche diesbezügliche "Stallorder" ausgegeben wurde. Somit musste schlicht ein Standort den ersten Schritt tun. SwissLegal asg.advocati® hätte 2017 sowieso einen Grossteil der bisher inhouse gehaltenen Serverinfrastruktur ersetzen müssen. Damit hat sich dieser Standort anerboten. Ich hatte META10 zuvor anlässlich einer ihrer Informationsveranstaltungen in St.Gallen kennen gelernt und war sofort sowohl von der Philosophie der konsequenten Industrialisierung der Informationstechnologie als auch von den dahinterstehenden Personen überzeugt gewesen. Bis zur eigentlichen Entscheidung für den Wechsel in "die Cloud" galt es allerdings, auch innerhalb des Standortes St.Gallen, noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten. Mittlerweile ziehen aber schon drei weitere SwissLegal-Standorte nach und dürften in absehbarer Zeit auch zu META10 wechseln.

Was gefällt Ihnen besonders an dieser Cloud Computing-Lösung?

Michael Nonn: Überzeugt hat mich namentlich das Konzept der konsequenten Industrialisierung der gesamten IT-Belange: Damit entstehen Skaleneffekte dank derer sich alle Vorteile des Cloud Computing wie die stetige Aktualität von Hard- und Software, die professionelle Wartung und rasche Problembehebung zu einem sehr attraktiven Preis anbieten lassen.

Welche anwaltsspezifischen Probleme waren zu beachten?

Michael Nonn: Dadurch, dass die Anwälte dem über Artikel 321 des Strafgesetzbuches geschützten Berufsgeheimnis unterstehen, bestehen hinsichtlich der Datensicherheit natürlich immer grössere Vorbehalte und Anforderungen als bei nicht diesem Berufsgeheimnis unterstellten Branchen. Dies, obwohl das Datenschutzgesetz selber alle ihm Unterstellten grundsätzlich gleichbehandelt. Als Anwalt wird man von Anbeginn seiner Tätigkeit an darauf getrimmt, mit den Klientendaten absolut vertraulich umzugehen. Nicht zuletzt deshalb war es für uns ein grosser Schritt, unsere Daten nicht mehr im eigenen Haus zu haben. Letztlich hat sich aber die Überzeugung durchgesetzt, dass unsere wertvollen Klientendaten schon früher für unsere IT-Supporter einsehbar waren, weshalb auch diese eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen hatten. Aber in unserem eigenen Haus konnten wir die Daten nie und nimmer so professionell handhaben, wie das nun im Rechenzentrum von META10 der Fall ist.

Wie steht es mit dem Berufsgeheimnis bei den META10-Mitarbeitenden?

Michael Nonn: Die Mitarbeitenden von META10 wurden von uns mit einer entsprechenden Vereinbarung als unsere Hilfspersonen ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterstellt, so wie wir das auch früher schon mit unseren IT-Supportern gehandhabt hatten, und so wie wir das auch mit anderen Hilfspersonen, beispielsweise dem Reinigungspersonal, handhaben. Bei Lichte betrachtet stellt Cloud Computing - wenn die technischen Erfordernisse zur Verschlüsselung und zum Zugriff beachtet werden - keine anderen Anforderungen an den Schutz des Berufsgeheimnisses als jede andere IT-Lösung.

Ist die Verfügbarkeit von Systemen und Daten genügend?

Michael Nonn: Es war tatsächlich ein weiterer Knackpunkt, ob die jederzeitige Verfügbarkeit der Systeme und Daten genügend sichergestellt ist, da Anwälte regelmässig mit fristgebundenen Tätigkeiten konfrontiert sind. Auch hier hat sich aber die Einsicht durchgesetzt, dass wir in der Cloud letztlich sogar besser aufgestellt sind als vorher, denn wenn heute ein Client im Büro ausfällt, kann mit jedem üblichen Notebook, notfalls sogar über das Handy-Netz, normal weitergearbeitet werden.

Wie handhaben Sie das Backup der Daten?

Michael Nonn: Mit der Private Secure Cloud von META10 sind alle unsere Daten sicher getrennt von den Daten der übrigen META10-Kunden. Für das Backup konnten wir von einer neu angebotenen Monatssicherung profitieren, so dass ein spezifisches Backup erst nach einem Jahr überschrieben wird. Ein- oder zweimal pro Jahr werden wir uns alle unsere Daten zusätzlich auf eine externe Festplatte ziehen lassen, und für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir bei META10 jemals nicht sofort an unsere Daten kommen sollten, haben wir eine tägliche Spiegelung aller Daten zu einem unabhängigen Drittanbieter geplant - nicht als eigentliches Backup, denn diese Daten werden jede Nacht überschrieben, sondern als zusätzliche Verfügbarkeitssicherung, falls bei META10 - aus welchen Gründen auch immer - plötzlich alle Lichter ausgehen sollten.

Und die Sicherheit der Internetverbindung?

Michael Nonn: Bei jeder Cloudlösung ist die Internet-Verbindung entscheidend - ohne Internet kann schlicht nicht gearbeitet werden. Hier haben wir zusätzlich zur bestehenden Glasfaserverbindung noch ein Abo auf Koaxialkabelbasis gelöst, so dass hier Redundanz mit unterschiedlichen Medien herrscht. Die beiden Internetzugänge werden von einem Dual-WAN-Router verwaltet, der für unsere Clients ausserdem als Firewall dient.

Gibt es im Tagesgeschäft spürbare Vorteile?

Michael Nonn: Im Tagesgeschäft bemerken wir vor allem, dass wir von überall her in gleicher Qualität arbeiten können. Das ist im Vergleich zu unserer früheren Terminalserverlösung ein Quantensprung. Wir müssen viel weniger Daten als früher zur Offlinebearbeitung auf Sticks ziehen und nachher wieder mühsam in unser System einlesen. Damit stellen sich viel weniger Fragen hinsichtlich der letztlich gültigen Version von Daten. Als Partner, der für die IT verantwortlich ist, geniesse ich selber daneben vor allem die Tatsache, dass ich mir nie mehr Gedanken um die Aktualität unserer Hard- und Software, insbesondere auch der Virenschutzsoftware machen muss, da dies alles die Profis von META10 für mich übernehmen.

Gibt es Nachteile?

Michael Nonn: Als kleinen Mehraufwand erleben wir die Tatsache, dass wir uns nun auch im Büro über eine Zweistufenauthentifizierung anmelden müssen, was früher nicht der Fall war. Man könnte dies zwar noch anpassen. Der kleine Mehraufwand ist aber nur eine Frage der Gewöhnung. Letztlich geht Sicherheit regelmässig auf Kosten der Bequemlichkeit. Systemausfälle beim Internet oder bei META10 sind bei genauer Betrachtung seltener als bei unserer früheren Lösung. Man fühlt sich aber seltsamerweise trotzdem deutlich hilfloser, wenn die Rechner 150 Kilometer entfernt stehen, obwohl man realistischerweise wohl rascher wieder online ist, wenn der Server mal wirklich ein Problem hat. Ich selber konnte früher als "Superuser" einfach auch mal selber rasch einen festliegenden Server neu starten, und heute muss das META10 für mich tun, womit ich auf eine rasche Reaktionszeit des Supports angewiesen bin. Das damit verbundene, etwas flaue Gefühl ist aber letztlich unberechtigt, denn bis anhin wurden unsere Anfragen immer rasch bearbeitet. Die Tatsache, dass man trotz des eigenen "Containers" nicht der einzige Kunde auf dem Server ist, hat am Ende des Tages sogar unbestreitbare Vorteile: Wenn wirklich einmal ein grosses Problem bestehen sollte, so sind wir in St.Gallen weder die einzigen noch die grössten Kunden, so dass wir davon ausgehen dürfen, dass das Problem wohl schon erkannt und allenfalls sogar schon in Bearbeitung ist, wenn wir es überhaupt erst bemerken.

Was haben die Kunden von dieser Lösung?

Michael Nonn: Ich bin der dezidierten Auffassung, dass die Kundendaten in einem professionellen Rechenzentrum viel besser und sicherer aufgehoben sind als im eigenen Serverraum im Keller. Zumal dieser Raum bei uns durchgehend eine Temperatur von knapp 30 Grad hatte. Auch die Update-Verlässlichkeit ist höher als früher, als immer wieder ein Backup nicht funktioniert hat. Ausserdem können wir inskünftig unseren Kunden bei Bedarf mit wenig Aufwand einen Datenraum anbieten, in welchem, für jeden Kunden getrennt, grössere Datenmengen ausgetauscht und gemeinsam verwaltet werden können. Zusammengefasst können unsere Kunden sicher sein, dass Ihre Anwälte IT-technisch immer auf dem aktuellen Stand sind, und dass bei Problemen rasch Abhilfe geschaffen wird.

Wie sehen Sie die Zukunft des Anwaltsberufs generell und der Digitalisierung des Anwaltsberufs in der Schweiz?

Michael Nonn: Der Druck zur Spezialisierung wird sich weiter verstärken, da die Rechtsgebiete tendenziell immer komplexer werden und die dazu existierende und zu beachtende Lehre und Rechtsprechung laufend an Umfang zunimmt. Im Zuge der selbstverständlich auch am Anwaltsberuf nicht spurlos vorübergehenden Digitalisierung dürfte das juristische Massengeschäft mit Standards in der Tat von Algorithmen übernommen werden. Sobald hingegen nicht mehr Standards sondern massgeschneiderte Lösungen gefragt sind, dürfte weiterhin kein Weg an einer Beratung durch einen Menschen vorbeiführen. Diese Beratung wird aber wahrscheinlich immer weniger in Sitzungszimmern, sondern vermehrt in virtuellen Räumen, über Videochats oder anderweitig "digital" stattfinden. Es scheint mir in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass es aus meiner Sicht nur sehr wenig Raum für tatsächliche Standards gibt. Gerade in meinem Spezialgebiet, dem Erbrecht, werden zwar viele Standards herumgeboten. Wenn man aber ein seriöses Beratungsgespräch mit den Klienten führt, wird rasch klar, dass jeder zunächst noch so einfach erscheinende Ausgangssachverhalt bei näherer Betrachtungsweise durchaus Fragen aufwirft, denen nicht einfach mit einer Standardformulierung begegnet werden kann. Aus diesem Grund ist meines Erachtens keineswegs Unruhe, Nervosität oder gar Hysterie angezeigt. Die technischen Entwicklungen müssen aber sorgsam verfolgt, ernst genommen und adäquat in der eigenen Kanzlei umgesetzt werden. Es wäre fatal, die ganze Digitalisierung als für das Anwaltswesen nicht oder nur wenig relevant zu ignorieren.

Ihr abschliessender Ratschlag an unsere Leserinnen und Leser?

Michael Nonn: Bleiben Sie neugierig und offen für technische Veränderungen. Sehen Sie primär die Chancen, ohne aber die Risiken zu vernachlässigen. Und last but not least: Lassen Sie sich von erfahrenen Profis beraten und begleiten, wenn Sie auf neue Technologien umstellen.

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