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Das Projekt Justitia 4.0 entwickelt seit dem 31. August 2022 die Plattform «Justitia.Swiss». Ziel ist es, dass in der Schweiz der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht in Gerichtsverfahren über diese Plattform läuft. In letzter Zeit ist die bislang entwickelte Grundversion von «Justitia.Swiss» erfolgreich auf Herz und Nieren getestet worden. Jetzt haben die Pilotversuche begonnen. Der erste Pilotversuch läuft mit einer kantonalen Staatsanwaltschaft.
Das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der kantonalen Justizdirektorinnen und Justizdirektoren und der Justizkonferenz soll die Schweizer Justiz digitalisieren. Die Anwaltschaft ist ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Gesamtprojektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen, damit der Weg zum Recht nicht mehr über Papierberge führt. Deshalb soll in der Schweiz der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» erfolgen. Zu den Kernfunktionen von «Justitia Swiss» zählen die Eingabe von Dokumenten, die Zustellung von Dokumenten und die elektronische Akteneinsicht. Diese ermöglichen es Justizbehörden, Anwältinnen und Anwälten sowie weiteren Verfahrensbeteiligten, effizient und sicher digital zu kommunizieren. Wichtig: Die Plattform unterstützt keine Bearbeitung von Akten.
Im Hinblick auf die jetzt angelaufene Phase der Pilotversuche wurde die Plattform «Justitia.Swiss» einer umfassenden Testserie unterzogen. Damit sollen alle Funktionalitäten, die Sicherheit und die Zuverlässigkeit der Plattform auch unter höchsten Belastungen sichergestellt werden. Durchgeführt wurden namentlich die folgenden Tests:
All diese gründlichen Tests waren notwendig, um eine solide Grundlage für die Einführung der Plattform «Justitia.Swiss» zu schaffen. Damit soll das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in das System bestmöglich gestärkt werden. Mit der erfolgreichen Durchführung dieser Tests ist "Justitia.Swiss" nunmehr grundsätzlich bereit, die Effizienz und Zugänglichkeit der Schweizer Justiz mittels der Digitalisierung zu verbessern.
Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) stellen künftig die Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer über die Plattform «Justitia.Swiss» der Staatsanwaltschaft zu. Bislang geschah das per Post oder per E-Mail. Fabien Gasser, Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg und treibende Kraft hinter dem Pilotversuch mit «Justitia.Swiss», freut sich: "Dank der digitalen Übermittlung der rund 3000 Strafanzeigen pro Jahr müssen wir die Daten nicht mehr manuell in unseren Systemen erfassen. Sie werden direkt eingelesen und implementiert und können anschliessend von unseren Mitarbeitenden weiterverarbeitet werden. Das spart viel Zeit. Die Zusammenarbeit zwischen unserem Kompetenzzentrum für Digitalisierung, dem Projektleiter von «Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz HIS» und den Mitarbeitenden von Justitia 4.0 im Vorfeld war ausgezeichnet und die Unterstützung sehr geschätzt. Gemeinsam können wir einen grossen Schritt in die digitale Zukunft der Schweizer Justiz machen."
Die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer wie Anwältinnen und Anwälte sowie Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter sollten sich rechtzeitig mit «Justitia.Swiss» vertraut machen: Die schrittweise Einführung der Plattform und die damit einhergehende Digitalisierung der Schweizer Justiz soll schon im Laufe des Jahres 2025 starten.
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