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17Jan

Die Durchführung von AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen wird digitalisiert

Digitalisierung | News | 0 Comments | | Return| 17.01.2024|

Der Bundesrat will die Durchführung von AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung den Entwurf für das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen BISS bis zum 29. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Kernstück ist die geplante E-Sozialversicherungsplattform E-SOP. Die neuen Regelungen sollen einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» leisten.

 

Gesetzliche Grundlage für die digitale Kommunikation in der ersten Vorsorgesäule

Das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen BISS schafft die rechtlichen Grundlagen für die digitale Kommunikation in den Sozialversicherungen. Gleichzeitig schafft es auch Transparenz über die schweizweit anwendbaren und zentral vom Bund betriebenen Informationssysteme der gesamten ersten Vorsorgesäule. Das Gesetz umfasst mithin die AHV, die IV und die Ergänzungsleistungen, aber auch die Erwerbsersatzordnung sowie die Familienzulagen.

 

Obligatorisch für Behörden, freiwillig für Versicherte

Die elektronische Übermittlung soll für Behörden wie die AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen, für Leistungserbringende im Bereich der ersten Säule sowie Rechtsvertretungen in diesem Bereich obligatorisch werden. Die Versicherten dagegen können wählen, ob sie mit der Durchführungsstelle digital oder auf dem Papierweg kommunizieren wollen.

 

E-Sozialversicherungsplattform E-SOP

Die nationale E-Sozialversicherungsplattform E-SOP soll Informationen möglichst einfach, einheitlich und transparent zur Verfügung stellen. Sie soll zudem die Durchführung der Sozialversicherungen vereinfachen und den durchgehend elektronischen Datenaustausch im Verwaltungsverfahren ermöglichen. Dank der Plattform können auch neue digitale Dienstleistungen für die Versicherten und anderen Akteure der ersten Säule angeboten werden. Zudem werden die Geschäftsprozesse vereinheitlicht, effizienter gestaltet und die Kosten der Durchführung werden tief gehalten. Kommt dazu: Die Informationssicherheit und der Datenschutz werden dank den einschlägigen Massnahmen jederzeit gewährleistet sein.

 

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS als IT-Dienstleistungserbringerin der ersten Säule

Die E-Sozialversicherungsplattform E-SOP soll von der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS als zentrales Einstiegsportal aufgebaut und betrieben werden. Die Zentralen Ausgleichsstelle entwickelt sich in den letzten Jahren immer mehr zur IT-Dienstleistungserbringerin der ersten Säule und betreibt wichtige, schweizweit genutzte Informationssysteme.

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