X

META10 | News

 

Secure Cloud E-News

Möchten Sie auf dem Laufenden bleiben? Melden Sie sich hier für unsere E-News an.

 

04Apr

Digitalisierung der Justiz: Papierflut bei gerichtlichen Strafverfahren und Zivilverfahren soll verschwinden

Digitalisierung, Advokatur | News | 0 Comments | | Return| 04.04.2023|

Der Bundesrat drückt bei der Digitalisierung der Schweiz immer mehr aufs Gaspedal. Das spürt jetzt auch die Justiz: Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen. Dazu ist die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz» und der entsprechende Gesetzesentwurf an das Parlament weitergeleitet worden. Ein Kernpunkt: Damit es bei der Digitalisierung wirklich vorwärtsgeht, soll für Anwältinnen und Anwälte der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.

 

Projekt Justitia 4.0

Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Strafverfahren, Zivilverfahren und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz» und den entsprechenden Gesetzesentwurf an das Parlament weitergeleitet.

 

Obligatorisch für alle professionellen Anwenderinnen und Anwender

Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden digitale Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, wie beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Wegen des raschen technologischen Wandels enthält das «Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz BEKJ» nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssen, namentlich die Finanzierung, die Gebühren, den Datenschutz und die Haftung. Die Pflicht zur Benutzung einer digitalen Kommunikationsplattform wird in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt.

 

Tribut an den Föderalismus: Kantone können eigene Plattformen aufbauen

Die neue nationale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kosten für den Aufbau der Plattform werden mit 28 Millionen Franken veranschlagt. Vorgesehen ist, dass sich der Bund daran mit 25 Prozent beteiligt. Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform werden über Gebühren finanziert. Aber: Die Kantone müssen sich nicht zwingend an der neuen nationalen Kommunikationsplattform beteiligen. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben. Das «Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz BEKJ» regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleistet wird.

 

Nur für Justizverfahren

Die zentrale Kommunikationsplattform wird ausschliesslich in Justizverfahren angewendet. Für die Verwaltungsverfahren der Bundesbehörden muss deshalb zu gegebener Zeit eine eigene Plattform entwickelt werden.

Related