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04Apr

Künstliche Intelligenz: Nutzen für Anwältinnen und Anwälte, Kampf gegen Roboter im Gerichtssaal, Handlungsbedarf für den Schweizer Gesetzgeber

Technologie, Advokatur, KI | News | 0 Comments | | Return| 04.04.2023|

LegaltechHub zeigt auf, wie Anwaltskanzleien die auf Künstlicher Intelligenz beruhenden «Large Language Models LLMs» wie ChatGPT bis GPT-4 derzeit bereits einsetzen. Wir bringen eine Zusammenfassung. Weil sich die meisten Menschen für banale Klagen oder Beschwerden keinen Anwalt leisten können, hat ein Startup-Unternehmen in Kalifornien zur Anfechtung eines Strafzettels im Gerichtssaal als Weltpremiere einen «Roboter-Anwalt» einsetzen wollen. Lesen Sie, wie die Anwaltskammern diesen Versuch gebodigt haben. Und: Künstliche Intelligenz schafft Handlungsbedarf für den Schweizer Gesetzgeber.

 

Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien

Im Artikel «The Use of Large Language Models in LegalTech» schreibt der «LegalTechHub» sinngemäss: Das Aufkommen von ChatGPT bis GPT-4 und von weiteren «Large Language Models LLMs» ist der Start für eine neue Ära. Diese Modelle sind leistungsfähig genug, um komplexe Fragen ohne zusätzliches Training zu verstehen und sinnvolle Antworten zu generieren. Es gibt zwar nach wie vor Skeptiker, die glauben, dass die Technologie noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um in der Rechtsbranche einen spürbaren Einfluss zu haben. Diesen Zweiflern fällt es schwer, sich konkrete Anwendungsfälle für die Technologie in der juristischen Praxis vorzustellen. Andere wiederum glauben, dass die «Grossen Sprachmodelle LLMs» und die fortschrittliche Künstliche Intelligenz die Anwaltsbranche innerhalb weniger Jahre radikal verändern werden. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Tatsache ist jedoch: In der Anwaltsbranche werden Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz beruhen, derzeit bereits häufig für in Echtzeit generierte Zusammenfassungen, für das Entwerfen von Dokumenten und Verträgen, für Übersetzungen, für die zeitsparende juristische Recherche und generell als «virtuelle Assistenten» eingesetzt. Im Artikel «The Use of Large Language Models in LegalTech» wird dazu eine lange Liste von Anwendungsbeispielen geboten.

 

Der verbannte «Roboter-Anwalt»

«DoNotPay» ist eine im Internet und im Applestore verfügbare Künstliche Intelligenz-Applikation, die in den USA von Rechtssuchenden bei einfachen Rechtsfragen bislang kostenlos genutzt werden kann. Am 22. Februar 2023 will «DoNotPay»-Gründer Joshua Browders in Kalifornien in einem Gerichtssaal bei einer Strafzettelanfechtung weltweit zum ersten Mal einen «Roboter-Anwalt» einsetzen: Ein zu einer Busse verdonnerter Bürger sollte eine intelligente Brille tragen, die das Gerichtsverfahren aufzeichnet und dem Gebüssten die auf Künstlicher Intelligenz beruhenden Antworten direkt ins Ohr übermittelt. Als die Anwaltskammern von diesem Vorhaben Wind bekommen, geht ein Sturm los. Die Anwältinnen und Anwälte fürchten um ihr Brot. Kommt dazu: Im Gerichtsaal sind Tonaufnahmen in der Regel verboten. Joshua Browders verzichtet deshalb gezwungenermassen auf die Weltpremiere mit seinem «Roboter-Anwalt» im Gerichtssaal. Der «DoNotPay»-Chef glaubt indessen, dass dies nicht das Ende der Künstlichen Intelligenz im Gerichtssaal ist. Er meint: «Die meisten Menschen können sich keinen teuren Anwalt leisten. Künstliche Intelligenz kann ihnen ohne grossen finanziellen Einsatz helfen, ihren Fall zu gewinnen. Und die Gerichtssaalregeln sollten im Dienste der Menschen an die moderne Technologie angepasst werden.»

 

Künstliche Intelligenz schafft Handlungsbedarf für den Schweizer Gesetzgeber

Seit dem April 2021 liegt der «Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über Künstliche Intelligenz und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union)» vor. In dem in www.jusletter.ch erschienen Artikel «Künstliche Intelligenz: Handlungsbedarf im Schweizer Recht» fragen sich die Autoren, wie die Schweiz als Nichtmitglied der Europäischen Union im Hinblick auf die Regulierung der Künstlichen Intelligenz tätig werden sollte. Die Autoren sehen etlichen Handlungsbedarf im Schweizer Recht: Ziel sollte es namentlich sein, in bestimmten Bereichen wie Medizin, automatisierte Fahrzeuge oder der Anwendung von «Large Language Models LLMs» wie ChatGPT die Risiken zu reduzieren, Transparenz zu schaffen und Mittel bereitzustellen, damit Betroffene gegen konkrete Nachteile wie Eingriffe in die Privatsphäre, Diskriminierung oder Manipulation vorgehen und den Ersatz allfälliger Schäden einfordern können. Die Umsetzung sollte laut der Autoren allerdings über Anpassungen und Neuerungen bei den bestehenden bereichsspezifischen Gesetzen erfolgen und nicht wie bei der Europäischen Union mittels eines Monstergesetzes. Ergänzend sollte überdies ein allgemeines Diskriminierungsverbot geprüft werden sowie eine Pflicht, Betroffene über die Interaktion mit Künstlicher Intelligenz zu informieren. Dass eine Regulierung der Künstlichen Intelligenz notwendig ist, zeigen das vorläufige ChatGPT-Verbot in Italien sowie der öffentliche Aufruf von Elon Musk zusammen mit vielen Künstliche Intelligenz-Experten, bei der Weiterentwicklung der «Large Language Models LLMs» eine Denkpause einzuschalten.

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