In unserer KnowledgeBase finden Sie einfache Anleitungen sowie Lösungen rund um Ihre META10 Secure Cloud.
Direkt zur KnowledgeBase
Möchten Sie auf dem Laufenden bleiben? Melden Sie sich hier für unsere E-News an.
Die elektronische Rechnung ermöglicht einen schnellen, papierlosen Austausch von Rechnungen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sind seit 2012 in der Lage, eingehende E Rechnungen zu verarbeiten. Um die damit verbundenen Effizienzgewinne zu realisieren, will der Bundesrat die Lieferanten der Bundesverwaltung ab dem 1. Januar 2016 verpflichten, ab einem Vertragswert von 5‘000 Franken E-Rechnungen zu stellen. Mit dieser Regelung wird das Anliegen der Klein- und Mittelunternehmen KMU berücksichtigt, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Die Bundesverwaltung wird ihre Lieferanten in der Einführungsphase unterstützen.
Eine Umfeldanalyse zeigt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Austausch von E Rechnungen im Markt erfüllt sind. Bei Cloud-Computing-Lösungen von META10 wird sie automatisch unterstützt, wenn eine Buchhaltungssoftware mit integrierter E-Rechnung eingesetzt wird. Laut dem Bundesrat hapert es in der Schweiz jedoch immer noch mit der Nutzung der E-Rechnung: Beim Bund zum Beispiel wird der überwiegende Teil der jährlich rund 700‘000 eingehenden Rechnungen als Papierrechnung übermittelt und muss deshalb zuerst gescannt und digitalisiert werden. Der Anteil der papierlos eingehenden E Rechnungen beträgt lediglich rund 14 Prozent.
Die Bundesverwaltung ist bestrebt, diesen Anteil zu steigern. Mit der Verpflichtung der Lieferanten des Bundes kann die Verbreitung der E Rechnung in der Schweiz beschleunigt werden. In vielen europäischen Ländern sind die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung bereits zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet oder entsprechende Anstrengungen sind im Gange. Weitere Informationen zur E-Rechnung auf http://www.e-rechnung.admin.ch
Suchen Sie...