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Der Bundesrat (Bild) hat dem Parlament die Botschaft und den Entwurf zum «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID)» überwiesen. Die Elektronische Identität E-ID soll vom Bund herausgegeben werden. Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.
Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine Elektronische Identität E-ID beantragen können. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird.
Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Diese kann sowohl im Internet, zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs, als auch in der physischen Welt, beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol, zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID genutzt werden kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.
Der Bund wird für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Der Bund wird den Support für alle Nutzerinnen und Nutzer erbringen.
Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.
Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E-ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben: Self-Sovereign Identity. Der Datenschutz soll erstens durch das System selbst, Privacy by Design, zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse, Prinzip der Datensparsamkeit, und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers, die dezentrale Datenspeicherung, gewährleistet werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt als im konkreten Fall notwendig.
Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, ist das Gesetz technologieneutral formuliert. Kommt dazu: Das Schweizer E-ID-System wird internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden kann.
Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.
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