In unserer KnowledgeBase finden Sie einfache Anleitungen sowie Lösungen rund um Ihre META10 Secure Cloud.
Direkt zur KnowledgeBase
Möchten Sie auf dem Laufenden bleiben? Melden Sie sich hier für unsere E-News an.
Seit Beginn des Ukrainekrieges am 24. Februar 2022 werden wir von den Medien täglich mit dramatischen Neuigkeiten über die erwarteten Mangellagen bei Gas und Strom überhäuft. Deshalb gibt es ein Bedürfnis, sich in Ruhe und rasch über die «wahre» Lage zu informieren. Das ist möglich: Auf der Homepage des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung BWL findet man die stets aktualisierte «Lagebeurteilung der wirtschaftlichen Landesversorgung WL» sowie die am 20. Juli 2022 publizierten vierstufigen Massnahmenpläne im Fall von Mangellagen bei Gas und Strom.
Wie es mit der Versorgungslage der Schweiz steht, ist in der stets aktualisierten «Lagebeurteilung der wirtschaftlichen Landesversorgung WL» festgehalten. Die aktuelle Lagebeurteilung stammt vom 26. Juli 2022.
Die Gasversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gasmangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung WL zuständig. In einer Gasmangellage gibt es Gas, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Konsumentinnen und Konsumenten in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Gasverbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Unternehmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben. Der Bundesrat kann die Verwendung von Gas für gewisse Anwendungen einschränken oder verbieten. Von der Kontingentierung sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energieversorgung und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen. Die vorgesehenen vier Stufen an Massnahmen bei einer Gasmangellage sehen so aus:
Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann. Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung WL zuständig. In einer Strommangellage gibt es Strom, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen. Die vorgesehenen vier Stufen an Massnahmen bei einer Strommangellage sehen so aus:
Nutzerinnen und Nutzer von externen Rechenzentren müssen mit ihrem Serviceprovider abklären, was für die möglichen Massnahmen bei einer Strommangellage vorgesehen ist und ob alle diese geplanten Massnahmen in den ordentlichen Servicepreisen inbegriffen sind.
Suchen Sie...