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Seit dem 1. April 2025 sind die Betreiber von kritischer Infrastruktur verpflichtet, Cyberangriffe innert 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit BACS zu melden. Unternehmen, die der obligatorischen Meldepflicht nicht unterliegen, sind aufgefordert, dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS Cybervorfälle freiwillig zu melden. Und: Die unzähligen Phishingmails sollte man kommentarlos an reports@antiphishing.ch weiterleiten.
Laut «Artikel 74b Meldepflichtige Behörden und Organisationen» des «Informationssicherheitsgesetz ISG (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen)» zählen die folgenden Bereiche zur meldepflichtigen kritischen Infrastruktur:
Hochschulen
Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie interkantonale, kantonale und interkommunale Organisationen
Organisationen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben in den Bereichen Sicherheit und Rettung, Trinkwasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallentsorgung
Unternehmen, die in der Energieversorgung tätig sind
Unternehmen, die dem Bankengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz unterstehen
Gesundheitseinrichtungen, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind
medizinische Laboratorien mit einer Bewilligung aufgrund des Epidemiegesetzes
Unternehmen, die für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Arzneimitteln eine Bewilligung haben
Organisationen, die Leistungen zur Absicherung gegen die Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit, Alter, Invalidität und Hilflosigkeit erbringen
die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Nachrichtenagenturen von nationaler Bedeutung
Anbieter von Postdiensten aufgrund des Postgesetzes
Konzessionierte Transportunternehmen aller Art
Unternehmen der Zivilluftfahrt sowie die Landesflughäfen
Unternehmen der Rheinschifffahrt samt dem Hafen Basel
Unternehmen, welche die Bevölkerung mit unentbehrlichen Gütern des täglichen Bedarfs versorgen
Registrierte Anbieter von Fernmeldediensten
Registerbetreiber und Registrare von Internet-Domains
Anbieter und Betreiber von Diensten und Infrastrukturen, die der Ausübung der politischen Rechte dienen
Anbieter und Betreiber von Cloudcomputing, Suchmaschinen, digitalen Sicherheits- und Vertrauensdiensten sowie Rechenzentren, sofern sie einen Sitz in der Schweiz haben
Herstellerinnen von Hard- oder Software, deren Produkte von kritischen Infrastrukturen genutzt werden, sofern die Hard- oder Software einen Fernwartungszugang hat.
Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Franken beträgt, sind von der obligatorischen Meldepflicht von Cybervorfällen befreit.
Für die meldepflichtigen Betreiber von kritischer Infrastruktur hat das Bundesamt für Cybersicherheit BACS den Cyber Security Hub CSH geschaffen. Dieser dient als Instrument für den Austausch und das Management von Informationen über Cyberbedrohungen, Cybervorfälle und Cybersicherheitspraktiken.
Unternehmen, die der obligatorischen Meldepflicht nicht unterliegen, sind aufgefordert, dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS ihre Cybervorfälle freiwillig zu melden. Dafür hat das BACS den Chat «Ich möchte freiwillig einen Cybervorfall melden» geschaffen. Alternativ kann man auch ein Mail an die E-Mailadresse incidents@ncsc.ch senden.
Die vielen Phishingmails, die man tagtäglich erhält, sollte man einfach und kommentarlos an reports@antiphishing.ch weiterleiten. Diese Mailbox wird maschinell verarbeitet. Der Phishingmail-Absender wird innert kurzer Zeit schweizweit gesperrt.
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