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02Mrz

«Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste»: Wie die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten funktionieren soll

Technologie, Sicherheit | News | 0 Comments | | Return| 02.03.2021|

Das «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)», über das am 7. März 2021 aufgrund eines Referendums abgestimmt wird, will regeln, wie Personen im Internet mit einer freiwilligen gesetzlich anerkannten Elektronischen Identität E-ID einfach und sicher übers Internet einkaufen, ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern können. Die sichere Elektronische Identität E-ID soll namentlich den im täglichen Onlinegeschäft von allen Nutzerinnen und Nutzern erlebten Passwortterror beseitigen. Zudem sollen viele persönliche Gänge zu öffentlichen und privaten Schaltern überflüssig werden. Damit die Elektronische Identität E-ID zum Fliegen kommt, sieht das Gesetz eine in einem solch heiklen Bereich in der Schweiz bislang unübliche Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Wie soll diese funktionieren?

 

Der Bund stimmt der Ausstellung jeder einzelnen Elektronischen Identität E-ID zu

Bei der neuen Elektronischen Identität E-ID sind die Aufgaben zwischen dem Staat und Privaten von Gesetzes wegen aufgeteilt. Der Bund nimmt seine hoheitlichen Aufgaben wahr: Erstens prüft er die Identität der einzelnen Personen und stimmt der Ausstellung jeder einzelnen Elektronischen Identität E-ID zu. Denn wer eine freiwillige Elektronische Identität E-ID will, muss zuerst bei einem vom Bund anerkannten E-ID-Anbieter einen Antrag stellen. Der Anbieter übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der Elektronischen Identität E-ID gibt.

 

Nutzerinnen und Nutzer können die für sie beste Lösung wählen

Zweitens anerkennt und kontrolliert der Bund alle E-ID-Anbieter. Die technische Umsetzung überträgt der Bund diesen Anbietern: So können private Unternehmen, Kantone oder Gemeinden konkrete E-ID-Lösungen herausgeben. Ziel dieser Aufgabenteilung ist, den E-ID-Anbietern zu ermöglichen, flexibel auf die technischen Entwicklungen und auf die Bedürfnisse von verschiedenen Personengruppen zu reagieren. Und die Nutzerinnen und Nutzer können die Angebote verschiedener Anbieter vergleichen und die für sie beste Lösung wählen.

 

«Eidgenössische E-ID-Kommission» anerkennt und überwacht E-ID-Anbieter

Wer die Elektronische Identität E-ID anbietet, muss vom Bund anerkannt werden und untersteht dessen Kontrolle. Dazu setzt der Bundesrat eine «Eidgenössische E-ID-Kommission» (EIDCOM) ein. Sie ist für die Anerkennung der verschiedenen E-ID-Anbieter und deren technischen Systemen zuständig. Sie kontrolliert zudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, etwa im Bereich des Datenschutzes. Die Kommission kann einem E-ID-Anbieter, der gegen das Gesetz verstösst, die Zulassung entziehen.

 

Weshalb wir über das E-ID-Gesetz abstimmen

Das «Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste» will in der Schweiz erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen: den «Digitalen Schweizer Pass». An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Gegen diese Privatisierung wehren sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Referendums. Sie verlangen, dass die Herausgabe von Identitätsausweisen ohne Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten vollständig in staatlicher Verantwortung bleiben soll.
Eines ist sicher: Weil die Gesetzesmühlen besonders in solchen Spezialgebieten langsam mahlen, könnte es nach einer E-ID-Gesetz-Ablehnung lange dauern, bis eine neue Vorlage präsentiert wird. Dann würden wir noch etliche Zeit mit dem Passwortterror leben müssen.
 

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