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Das von den Eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden initiierte Projekt Justitia 4.0 führt die Schweizer Justiz in die digitale Zukunft. Damit alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können, soll eine hochsichere, zentrale Plattform aufgebaut werden. Mit dem neuen «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)» will der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen. Das Gesetz ist bis am 26. Februar 2021 in der Vernehmlassung.
Laut dem Vorentwurf für das «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz BEKJ» wird mit dem neuen Gesetz «die Gewährleistung einer sicheren und einfachen elektronischen Kommunikation in der Justiz zwischen Privaten und Behörden sowie unter Behörden» bezweckt. Die obligatorische Nutzung der Plattform soll durch folgende Formulierung von Artikel 47a des «Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968» erreicht werden: 1 Behörden sowie Personen, die berufsmässig Parteien vor schweizerischen Gerichtsbehörden vertreten, können den Austausch von Dokumenten mit den Beschwerdebehörden nur über die jeweilige Plattform für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten abwickeln. 2 Als berufsmässig handelnde Person gilt: a. wer bereit ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen die Vertretung zu übernehmen; b. Anwältinnen und Anwälte, die nach dem Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000 oder nach einem Staatsvertrag berechtigt sind, Parteien vor schweizerischen Gerichtsbehörden zu vertreten. 3 Wer zur Benutzung der Plattform verpflichtet ist und Eingaben auf Papier einreicht, dem setzt die Beschwerdebehörde eine angemessene Frist für die elektronische Einreichung mit der Androhung, dass die Eingabe sonst unbeachtet bleibt. 4 Ausgenommen sind Dokumente, die sich aus technischen Gründen nicht dafür eignen.
Die neue digitale Kommunikationsplattform betrifft sämtliche Justizbehörden in der Schweiz. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert wird. Dazu soll eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden. Die Kosten für Aufbau, Einführung und Betrieb in den ersten acht Jahren werden auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt. Für die Nutzung der Plattform sollen die Behörden eine Gebühr bezahlen, die sie auf die Nutzerinnen und Nutzer überwälzen können. Bereits mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Verfahren lassen sich die jährlichen Betriebskosten und die Weiterentwicklungskosten decken. Ausserdem werden mit dem elektronischen Rechtsverkehr Kosten wie Postgebühren und Kopiergebühren eingespart.
Der elektronische Rechtsverkehr beschleunigt die Durchführung von Zivilverfahren, Strafverfahren und Verwaltungsverfahren. Namentlich wird die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden sowie der Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Verfahrensbeteiligten erleichtert. Mit der Nutzung der elektronischen Identität E-ID wird zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet.
Hier ist der «Erläuternde Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz BEKJ» zu finden.
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