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Das Parlament hat am 20. Dezember 2024 das «Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz BEKJ» verabschiedet. Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der «Plattform justitia.swiss» müssen laut dem BEKJ der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des BEKJ auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Kommt dazu: Am 28. Oktober 2025 hat das «Projekt Justitia 4.0» bekanntgegeben, dass die die Pilotierung der «Justizakte-Applikation JAA» gestartet wird. Das alle zeigt: Die Digitalisierung der Schweizer Justiz macht langsam, aber sicher Fortschritte.
In der Papierwelt werden Akten in Mappen oder Ordnern verwaltet. Wichtige Passagen lassen sich markieren, Notizen hinzufügen und Post-its anbringen, um zum Beispiel Aufträge zu erteilen. In der digitalen Welt braucht es dafür eine intuitive Lösung: die «Justizakte-Applikation JAA».
Die «Justizakte-Applikation JAA» muss eine revisionssichere Verwaltung, die Bearbeitung von Dokumenten und ein effizientes Aufgabenmanagement ermöglichen. Sie ergänzt bestehende Fachapplikationen und sorgt dafür, dass alle gewohnten Arbeitsweisen digital abgebildet werden. Einfach, sicher und effizient.
Die Pilotierungen dienen dazu, erste Erfahrungen mit dem neuen Arbeitsinstrument im laufenden Betrieb zu sammeln, die Funktionalitäten und die Praxistauglichkeit zu prüfen sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Nutzenden besser zu verstehen. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Weiterentwicklung der «Justizakte-Applikation JAA» sowie in die Planung des Rollouts ein.
Ein Richter, eine Gerichtsschreiberin sowie die Kanzleichefin der Abteilung VI des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen werden vier Verfahren digital in der «Justizakte-Applikation JAA» bearbeiten und verwalten. Die «Justizakte-Applikation JAA» ist mit der «Fachapplikation MyABI/Juris» und der «Plattform justitia.swiss» integriert. Das Pilotprojekt des Bundesverwaltungsgerichts betrifft die dezentrale Nutzung der «Justizakte-Applikation JAA» im Sinne von «Software as a Service/SaaS».
Die Genfer Justiz hat ein Pilotprojekt der «Justizakte-Applikation JAA» mit drei Kammern des erstinstanzlichen Zivilgerichts gestartet. Drei Richter und insgesamt neunzehn Verwaltungsmitarbeitende und wissenschaftliche Mitarbeitende sind daran mit zwölf Verfahren beteiligt. Das Besondere am Genfer Pilotprojekt: Die «Justizakte-Applikation JAA» ist in der lokalen IT-Umgebung der Genfer Justiz installiert und diese IT-Umgebung wiederum ist mit der eigenen Fachanwendung DM(Dokumentenmanagement)-Web verbunden. Es ist deshalb ein «on premise»-Test und nicht «Software as a Service/SaaS».
Das erstinstanzliche Genfer Zivilgericht führt seit einem Jahr überdies ein Pilotprojekt der «Plattform justitia.swiss» durch.
Die Justizkonferenz und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD haben dem «Projekt Justitia 4.0» 2019 den Auftrag erteilt, den Justizbehörden eine «Justizakte-Applikation JAA» zur Verfügung zu stellen. Die Leitungsgremien haben 2023 entschieden, den österreichischen digitalen Justizarbeitsplatz zu übernehmen und an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz anzupassen. Der schweizweite Rollout ist für das Jahr 2027 geplant.
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