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30Jun

Eine Erfolgsgeschichte: Mehr als 320'000 Unternehmen rechnen die Mehrwertsteuer online ab

Am 1. Januar 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV die Papierabrechnung der Mehrwertsteuer durch die Onlineabrechnung ersetzt. Den steuerpflichtigen Unternehmen wurde dabei zusätzlich zur bereits bestehenden Onlineabrechnung auf dem Portal «ESTV SuisseTax» die vereinfachte Abrechnungsmethode «MWST-Abrechnung easy» zur Verfügung gestellt. Während 65 Prozent der Unternehmen die vollständige Methode verwenden, bevorzugten drei Monate nach der Einführung schon 15 Prozent die vereinfachte «MWST-Abrechnung easy». Insgesamt rechnen derzeit mehr als 320‘000 Unternehmen online ab, Tendenz steigend. In zwei Jahren hat sich damit die Zahl der Onlineabrechnenden mehr als verdoppelt. Lesen Sie, wie sich die vollständige Methode auf dem Portal «ESTV SuisseTax» von der vereinfachten Methode «MWST-Abrechnung easy» unterscheidet.

 

Unterscheide zwischen «ESTV SuisseTax» und «MWST-Abrechnung easy»

«ESTV SuisseTax» ist die Vollversion der Onlineabrechnung der Mehrwertsteuer, die von über 60 Prozent der steuerpflichtigen Unternehmen genutzt wird. Dabei werden namentlich die folgenden Funktionalitäten geboten:

  • Einreichen der Mehrwertsteuerdeklaration
  • Die eingereichte Mehrwertsteuerdeklaration nachträglich korrigieren
  • Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht
  • Beantragen von Fristverlängerungen
  • Bestellen von Unternehmer- und Eintragungsbescheinigungen
  • Die Steuervertreter und Treuhänder haben die Möglichkeit, auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden, die elektronisch abrechnen, einzusehen
  • Die Steuerpflichtigen mit einem Mehrwertsteuerguthaben können ihre Auszahladresse selbst online erfassen.

«MWST-Abrechnung easy» ist die seit dem 1. Januar 2021 angebotene vereinfachte Möglichkeit, die Mehrwertsteuer online abzurechnen. Ersetzt wird damit das klassische Papierformular in einer einfachen Form: Man muss sich für keinen eigenen Onlineaccount registrieren und man erreicht die Dienstleistung mit einem einfachen Login. Steuervertreter können optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters unterzeichnet. Das Dokument wir dann der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV per Post eingereicht.

 

Dienstleistungen für die Onlineabrechnung der Mehrwertsteuer auf einen Blick

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