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17Dez

Online-Shopping: Unaufmerksamkeit und Unvorsichtigkeit wird gesetzlich nicht geschützt

Internet, Rechtsfrage | News | 0 Comments | | Return| 17.12.2014|

Der Internetmarkt boomt vor allem während der Festtage. Immer mehr Menschen kaufen Produkte aller Art und Geschenke über das Internet. Auf diesem Markt tummeln sich jedoch auch zahlreiche Betrüger mit der Absicht, gutgläubige Menschen um ihr Geld zu prellen. Der Betrug beginnt typischerweise damit, dass das potenzielle Opfer einen besonders preisgünstigen Artikel im Internet findet. Überzeugt, ein Schnäppchen zu machen, wird der Artikel bestellt und sofort bezahlt. Es wird aber nie geliefert. 
 

Strafanzeige hat kaum Erfolg

Ein solcher Fall kann nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn alle Straftatbestandsmerkmale nach Massgabe des Artikels 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) gegeben sind. In den allermeisten Fällen reicht die Beweislage für eine Strafanzeige nicht aus. Die Aussicht auf die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Betruges ist gering. Damit stehen auch die Chancen schlecht, dass man bereits überwiesenes Geld jemals zurückerhält.
 

Tipps der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK)

Die Schweizerischer Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internekriminalität (KOBIK) gibt folgende Tipps, damit man beim Online-Shopping niemals auf einen Betrüger hereinfällt:
 

1. Der Preis des Artikels ist unglaublich vorteilhaft. Kann das wirklich sein?

Oft versuchen Betrüger, potenzielle Käufer mit konkurrenzlos niedrigen Preisen zu ködern. Wird ein Artikel zu einem Preis angeboten, der deutlich unter dem marktüblichen Preis liegt, ist Vorsicht geboten.
 

2. Ist die Website vertrauenswürdig?

Im Zweifelsfall sollte ein Artikel nicht über die Website eines unbekannten, ausländischen Anbieters erworben werden. Vorzuziehen sind bekannte Internetshops oder Shops, die ihre Artikel sowohl in einem Ladenlokal als auch im Internet anbieten. Aber: Der Einkauf im Internet birgt immer ein Risiko, denn auch legale Auktionsseiten werden teilweise von Betrügern benutzt.
 

3. Wer ist der Anbieter? Ist er eindeutig identifizierbar?

Wenn man einen Artikel kauft, der beispielsweise von einer Privatperson auf einer Internetauktionsplattform oder in einer Online-Anzeige angeboten wird, ist es ratsam, Erkundigungen über diese Person einzuholen. Es ist ein gutes Zeichen, wenn der Verkäufer überprüfbare Angaben wie seinen vollständigen Namen, die Anschrift und eine Telefonnummer bekannt gibt.
 

4. Ist die vom Anbieter gewünschte Zahlungsart sicher?

Hinsichtlich der Zahlungsart bevorzugen Betrüger in der Regel ganz bestimmte Methoden. Man überweise in keinem Fall Geld über Geldtransferinstitute wie Western Union. Diese Einrichtungen sollten ausschliesslich für Bargeldsendungen an Personen verwendet werden, die man kennt. Man muss besonders auf der Hut sein, wenn der Anbieter auf eine Bezahlung im Voraus oder auf eine Bezahlung an einen unbekannten Versanddienstleister besteht. Es ist nicht unüblich, dass Betrüger und der angebliche Versanddienstleister unter einer Decke stecken.
 

5. Hat der Anbieter sein Domizil im Ausland?

Im Internet werden Artikel von Anbietern weltweit zum Kauf angeboten. Ein Verkäufer mit Domizil im Ausland bedeutet denn auch nicht zwingend ein grösseres Risiko. Im Betrugsfall ist es allerdings fast unmöglich, das verlorene Geld im Ausland einzutreiben. Es ist zudem eine Tatsache: Die Mehrheit der Online-Betrüger tätigt die Geschäfte vom Ausland aus.

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