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Die EU-Verordnung 2024/1689, meist «EU AI Act» oder «EU-KI-Verordnung» genannt, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz KI in der Europäischen Union EU. Ziel ist es, hohe Sicherheits- und Grundrechtsschutzstandards zu gewährleisten, Innovation zu fördern und gleichzeitig klare Pflichten für KI-Anbieter, KI-Betreiber und Behörden zu definieren. Die Verordnung ergänzt und ändert mehrere bestehende EU-Regelwerke und führt ein risikobasiertes System ein, das besonders gefährliche Anwendungen streng reguliert. Für die Schweiz ergeben sich indirekte, aber spürbare Auswirkungen, weil Markt- und Rechtskonvergenz sowie grenzüberschreitende Dienste und Lieferketten die Einhaltung der neuen EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz erforderlich machen.
Der «EU AI Act» gilt für Künstliche Intelligenz(KI)-Systeme, die in der Europäischen Union EU bereitgestellt oder genutzt werden, sowie für Anbieter ausserhalb der EU, wenn deren Systeme in der EU auf den Markt gebracht oder betrieben werden. Der «EU AI Act» verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in vier Kategorien einteilt: unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und geringes Risiko. Systeme mit unannehmbarem Risiko werden verboten. Hochrisiko Systeme unterliegen strengen Anforderungen an Datenqualität, Transparenz, Dokumentation, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung. Für Systeme mit begrenztem Risiko sind Transparenzpflichten vorgesehen. Bei geringen Risiken bleiben die Vorgaben minimal.
Der «EU AI Act» harmonisiert Begriffe und Anforderungen EU-weit, schafft Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber, regelt die Marktüberwachung, die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen von KI-Systemen und sieht für Verstösse erhebliche Bussen vor.
Der «EU AI Act» unterscheidet zwischen KI-Anbietern, die ein KI-Modell entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen, und KI-Betreibern, die KI beruflich einsetzen. Hinzu kommen Importeure, Händler und Bevollmächtigte in der EU, die mit KI in Berührung sind.
Anbieter von Hochrisiko-KI müssen vor dem Inverkehrbringen ihrer KI eine Konformitätsbewertung durchführen, ein Qualitäts- und Risikomanagement etablieren und die technische Dokumentation bereithalten. KI-Betreiber müssen KI-Systeme nach den Vorgaben einsetzen, die menschliche Aufsicht gewährleisten und bei bestimmten Anwendungen eine Grundrechte-Folgenabschätzung vornehmen. Die Verantwortung endet nicht mit der Markteinführung: Vorgesehen sind auch Marktbeobachtung, Meldungen schwerwiegender Vorfälle und Korrekturmassnahmen.
Die KI-Modelle für allgemeine Zwecke, die General-Purpose AI(GPAI)-Modelle, unterliegen besonders strengen Regeln: Deren Anbieter müssen technische Informationen und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte bereitstellen sowie eine «Copyright-Policy» vorsehen. Für Modelle mit systemischem Risiko kommen noch Anforderungen wie Modellbewertungen, Risikobewertungen und Meldungen schwerwiegender Vorfälle hinzu.
Der «EU AI Act» trat am 1. August 2024 in Kraft. Die einzelnen Regeln treten aber gestaffelt in Kraft, wobei der 2. August 2026 ein Schlüsseldatum war:
Der «EU AI Act» etabliert ein zweistufiges Aufsichtsmodell: Auf EU-Ebene wird eine Koordinationsstruktur geschaffen, die die Zusammenarbeit der nationalen Behörden unterstützt und Leitlinien, technische Spezifikationen sowie einheitliche Durchsetzungspraktiken fördert.
Auf nationaler Ebene benennt jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere zuständige Behörden für die Überwachung und Durchsetzung des «EU AI Act». Diese nationalen Behörden führen Marktüberwachungsmassnahmen durch, prüfen Konformitätserklärungen, fordern Korrekturmassnahmen, verhängen Sanktionen und können Produkte vom Markt nehmen.
Die EU-Koordinationsstelle bündelt das Fachwissen, fördert den Informationsaustausch und kann bei grenzüberschreitenden Fällen koordinierend eingreifen. Für besonders komplexe oder grenzüberschreitende Fälle sind Melde- und Kooperationspflichten zwischen den nationalen Behörden vorgesehen.
Bei Verstössen gegen den «EU AI Act» drohen Sanktionen: Für verbotene KI-Praktiken können Bussen von bis zu 35 Millionen Euro verhängt werden. Bei Unternehmen können es bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sein, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Daneben sind Abhilfemassnahmen wie Verkaufsverbote, Rückrufe und technische Nachbesserungen möglich. Nationale Behörden sind befugt, Sanktionen zu verhängen, wobei der «EU AI Act» verlangt, dass Sanktionen wirksam, verhältnismässig und abschreckend sind.
Der «EU AI Act» gilt formal nicht für die Schweiz, weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Praktisch aber hat der «EU AI Act» erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden. Schweizer Anbieter, die KI-Systeme in der EU anbieten, verkaufen oder betreiben wollen, müssen die Vorgaben des «EU AI Act» erfüllen. Ist das nicht der Fall kann der Marktzugang, der Vertrieb und der Betrieb in der EU blockiert werden. Das betrifft insbesondere Hersteller von Hochrisikosystemen, Cloud Anbieter, Plattformbetreiber und Zulieferer in Lieferketten.
Für Schweizer Unternehmen, die Dienste und Produkte mit KI-Elementen in die EU exportieren, bringt der «EU AI Act» einen beachtlichen zusätzlichen Aufwand: Anpassung des Datenmanagements, Dokumentation, Konformitätsbewertungen und gegebenenfalls Zusammenarbeit mit den «EU AI Act»-Überwachungsstellen.
Am besten führen Schweizer Unternehmen künftig «EU AI Act»-konforme Prozesse ein, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Auch für Forschung und Kooperationen mit EU-Partnern sind die Vorgaben des «EU AI Act» verbindlich, weil gemeinsame Projekte und der Datenaustausch den EU-Standards genügen müssen.
Auf politischer Ebene wird die Schweiz bilaterale Absprachen oder Anerkennungsmechanismen prüfen, um den Marktzugang im Rahmen des «EU AI Act» zu erleichtern. Bis solche Mechanismen bestehen, gilt auf jeden Fall die Regel: Schweizer Akteure, die in der Europäischen Union EU tätig sein wollen, müssen den «EU AI Act» in allen KI-Belangen umfassend und bis ins Detail beachten.
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