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Der Nationalrat hat 2020 das Postulat «Die breite Akzeptanz von Bargeld auch in Zukunft sicherstellen» angenommen. Damit beauftragte er den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die breite Akzeptanz von Bargeld in Zukunft sichergestellt werden kann. Jetzt ist der Bericht des Bundesrats «Die Akzeptant von Bargeld in der Schweiz» erschienen. Quintessenz daraus: Bargeldlose Zahlungsmittel schreiten unaufhaltsam voran. Trotzdem lehnt der Bundesrat die geforderte «zwingende Bargeldannahmepflicht zur Rettung des Bargelds» ab.
Laut dem Bericht des Bundesrats «Die Akzeptant von Bargeld in der Schweiz» hat das Bargeld in der Schweiz im internationalen Vergleich einen hohen Stellenwert. Das Bargeld verliert aber gegenüber den bargeldlosen Zahlungsmitteln unaufhaltsam an Bedeutung. Das ist in erster Linie auf die gestiegene Attraktivität von bargeldlosen Zahlungsmitteln hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit und Geschwindigkeit zurückzuführen. Und: Die Coronapandemie hat die Nutzung der bargeldlosen Zahlungsmittel stark beschleunigt.
Bargeld erfüllt aber nach wie vor wichtige Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft, die von bargeldlosen Zahlungsmitteln bislang nicht vollständig wahrgenommen werden können: Bargeld öffnet der Allgemeinheit den Zugang zu Zentralbankgeld, ermöglicht das Bezahlen bei Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme, wahrt die Privatsphäre und erlaubt es auch Personen ohne Bankkonto und ohne Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln, am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Ein weitgehendes Verschwinden von Bargeld muss deshalb laut dem Bundesrat vermieden werden, insbesondere so lange für diese wichtigen Funktionen keine gleichwertige bargeldlose Alternative zur Verfügung steht.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Wahl der Zahlungsmittel weiterhin grundsätzlich den privaten Haushalten und Unternehmen überlassen sein soll. Eine Zahlungsmethode sollte daher nicht gegenüber einer anderen bevorzugt werden. Der Bund und die Schweizerische Nationalbank haben stets eine neutrale Position in Bezug auf die Wahl der Zahlungsmittel vertreten. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die im Postulat «Die breite Akzeptanz von Bargeld auch in Zukunft sicherstellen» vorgeschlagene Massnahme, die geltende Bargeldannahmepflicht in Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel WZG von dispositivem Recht in zwingendes Recht umzuwandeln, derzeit als weder angemessen noch notwendig. Beim geltenden dispositiven Recht kann man Barzahlungen vertraglich ausschliessen. Eine zwingende Bargeldannahmepflicht wäre daher ein starker Eingriff in die Vertragsfreiheit und in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit, würde unter Umständen hohe Kosten für einzelne Wirtschaftsakteure verursachen und könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Laut dem Bundesrat besteht zurzeit sowieso keine Notwendigkeit für eine Bargeldannahmepflicht, weil die Bargeldverwendung in der Schweiz nach wie vor hoch, die Bevölkerung mit dem Bargeldzugang grundsätzlich zufrieden und die Bargeldakzeptanz nur punktuell eingeschränkt ist. Ausserdem müsste der wachsende Onlinehandel so oder so eine Ausnahme bilden, da hier eine zwingend ausgestaltete Bargeldannahmepflicht kaum praktikabel wäre.
Gleichwohl erachtet der Bundesrat aufgrund der wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionen des Bargelds eine aufmerksame Beobachtung der weiteren Entwicklungen im Bargeldbereich als notwendig. Er will auf diese Art und Weise rechtzeitig einen allfälligen Handlungsbedarf erkennen. Bei Bedarf will er dann zur Rettung des Bargelds geeignete, im Vergleich zur zwingenden Bargeldannahmepflicht weniger einschneidende Massnahmen ergreifen.
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