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Medienmitteilung vom 2. November 2022: «Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_876/2021 die Beschwerde der Swisscom im Zusammenhang mit der von der Wettbewerbskommission WEKO verhängten vorsorglichen Massnahme für den Ausbau des Glasfasernetzes ab. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem es das vorsorgliche WEKO-Verbot bestätigt hat, ist nicht willkürlich.» Damit bleibt die wettbewerbsfeindliche Punkt-zu-Multipunkt-Glasfaserausbautechnologie P2MP der Swisscom verboten. Der endgültige Entscheid der Wettbewerbskommission wird im Laufe dieses Jahres erwartet.
Die Swisscom gab im Februar 2020 eine neue Strategie zum Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes bekannt: Künftig solle statt der Punkt-zu-Punkt-Topologie P2P ausschliesslich die Punkt-zu-Multipunkt-Topologie P2MP zum Einsatz kommen. Das heisst: Statt einer Zuleitung für jeden Haushalt (P2P) soll nur noch mit Zuleitungen von der Telefonzentrale in die Strassenschächte der Quartiere gearbeitet werden (P2MP). Für andere Fernmeldeanbieter würde damit aber keine Möglichkeit mehr bestehen, selbst physischen Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Teilnehmeranschluss zu erhalten. Aufgrund einer Anzeige des Swisscom-Konkurrenten Init7 eröffnete das Sekretariat der Wettbewerbskommission WEKO im Dezember 2020 ein Verfahren. Gleichzeitig wurde der Swisscom vorsorglich verboten, ihr Glasfasernetz mit der P2MP-Technologie aufzubauen: Der Grund: Diese Technologie verunmöglicht es den Mitbewerbern, Dritten ein Internetangebot ab den Anschlusszentralen der Swisscom anzubieten. Das Bundesverwaltungsgericht wies die von der Swisscom gegen das vorsorgliche Verbot erhobene Beschwerde 2021 ab. Und das Bundesgericht hat nun auch die Beschwerde der Swisscom gegen diesen Bundesverwaltungsgerichtentscheid abgewiesen. Jetzt wird auf die Verfügung der WEKO im Hauptverfahren gewartet, wie die folgende Darstellung der Ronzani Schlauri Anwälte in Zürich zeigt:
Obwohl der definitive Entscheid der Wettbewerbskommission noch nicht vorliegt, ist die Swisscom schon im Oktober 2022 eingeknickt und hat damals mitgeteilt: «Aufgrund des laufenden Verfahrens der Wettbewerbskommission kann Swisscom knapp 400'000 mittels der Punkt-zu-Multipunkt-Architektur P2MP gebauten Glasfaseranschlüsse in die Häuser nicht vermarkten. Damit Kunden die schnellen Glasfaseranschlüsse gleichwohl nutzen können, hat Swisscom entschieden, im Netzausbau neue Anschlüsse grösstenteils in der Punkt-zu-Punkt-Architektur P2P auszuführen und bereits bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen. Das jährliche Budget für Glasfaserinvestitionen von 500 bis 600 Millionen Franken bleibt unverändert, jedoch erfolgt der Ausbau etwas langsamer als ursprünglich geplant. Namentlich können so bis 2025 nur 50-55 Prozent der Anschlüsse mit Glasfaseranschlüssen erschlossen werden. Aber Swisscom wird auch nach 2025 weiter in den Glasfaserausausbau investieren und bis 2030 die Glasfaserabdeckung auf 70 bis 80 Prozent steigern.»
In einer Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid 2C_876/2021 schreibt Init7, ein seit über 22 Jahren als Internetprovider im nationalen und internationalen Markt für Privat- und Businesskunden tätiges Unternehmen: «Init7 begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. Es verhindert, dass Swisscom beim Glasfaserausbau ein ‘fait accompli’ schaffen kann. Denn wären die Glasfasern einmal in der ‘falschen’ Monopolstruktur gebaut worden, wäre dies kaum mehr rückgängig zu machen gewesen. Auch dann nicht, wenn die Wettbewerbskommission im noch laufenden Hauptverfahren erneut zum Schluss käme, dass die P2MP-Netztopologie der Swisscom ein Glasfasermonopol ermöglicht. Auch der Gesetzgeber hätte Swisscom in diesem Fall kaum dazu verpflichten können, die bereits auf eigene Kosten gebaute Infrastruktur nachzurüsten und das Glasfasermonopol rückgängig zu machen.»
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