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17Dez

„Kann ich als Anwältin meine typischen Anwaltsprogramme in der Cloud betreiben?“

Frage von Rechtsanwältin Frau Dr. U. W. in Z.: „Wir sind intensiv am Abklären, was das Cloud-Computing in unserer Anwaltskanzlei zu bringen vermag. Unsere Sorge: Können wir die typischen Anwaltsprogramme gleich wie bisher auch in der Cloud betreiben?“

Antwort: Die Cloud-Computing-Lösung von META10 beruht auf einer eigenentwickelten innovativen Zellenarchitektur. In diese Architektur lässt sich jegliche spezielle Software eines Unternehmens integrieren und dann im Rahmen des Cloud-Computing nutzen. Somit ist es möglich, die heute von der Anwaltskanzlei eingesetzte und bewährte Software nach dem Wechsel in die Cloud weiter zu verwenden.
 

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