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Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner letzten Sitzung im Dezember 2014 ergänzend zu den bestehenden Grundlagedokumenten, die Erstellung einer Schwerpunktplanung für E-Government Schweiz ab 2016 in Auftrag gegeben. Das oberste Ziel: E-Government soll selbstverständlich werden.
Die Mitglieder des Steuerungsausschusses unterstrichen die Notwendigkeit einer auf die Bedürfnisse der Benutzer ausgerichteten Weiterentwicklung und Optimierung der Verwaltung durch E-Government. Das Angebot und die Nutzung von Online-Diensten sollen zukünftig sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft und die Bevölkerung alltäglich und in ihre Lebenslagen integriert sein. Die Zielsetzung, die in der E-Government-Strategie 2016 verankert werden soll, lautet demnach: «E-Government ist selbstverständlich: Schnelle, transparente und wirtschaftliche elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.»
Für die erfolgreiche Umsetzung von E-Government-Vorhaben sind geeignete rechtliche Grundlagen und damit die demokratische Legitimation von grundlegender Bedeutung. Der Steuerungsausschuss hat das mit der Aufnahme des Vorhabens «B1.16 Wissensmanagement E-Government-Recht» in den Katalog priorisierter Vorhaben unterstrichen. Das Vorhaben hat zum Ziel, ein Massnahmenpaket zur Wissensvermittlung im Bereich E-Government-Recht umzusetzen. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes übernimmt die Federführung des Vorhabens und beauftragt den Verein eJustice.CH mit der Umsetzung der ersten Massnahmen. Der Verein eJustice.CH bezweckt die Förderung des Einsatzes von Informationstechnologie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Bürgernähe in der Rechtspflege von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Vorhaben wird sofort in den Aktionsplan 2015 aufgenommen und damit finanziell unterstützt.
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