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«Aufstand der Raiffeisen-Mitarbeiter», titelt der Zürcher Finanzblog «Inside Paradeplatz» am 25. Februar 2025, und fährt fort: «In der Raiffeisen-Schweiz-Belegschaft herrscht Aufregung. Viele der knapp 2’500 Angestellten in der St. Galler Zentrale des Bankenverbunds wollen nicht zurück ins Büro. Das aber müssen sie ab Juni 2025. Dann gilt die verschärfte Homeoffice-Regel: Noch maximal zwei statt wie bisher vier Tage pro Woche zu Hause im warmen Heimbüro sind zugelassen.» Die Raiffeisen-Geschäftsleitung führt damit genau das ein, was wohl die Zukunft des Homeoffice ist: «Hybrid» arbeiten, das heisst nur noch zwei Tage anstatt vier oder sogar fünf Tage pro Woche im Homeoffice. Mindestens drei Tage pro Woche herrscht Büropflicht.
Vor fünf Jahren bringt der Covid-Lockdown den Homeoffice-Trend ins Rollen: In etlichen Branchen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeitenden von zu Hause aus. Und sie beginnen das zu schätzen: weniger Stress am Morgen, kein Zeitverlust beim Pendeln, flexible Arbeitszeit. Die Unternehmen profitieren vorerst auch: motivierte Mitarbeitende, Rückgang der Fehltage, weniger Kosten.
Nach dem Ende der Covid-Pandemie sind viele Arbeitskräfte begeisterte Anhängerinnen und Anhänger des Homeoffice. Aber seitens der Unternehmen kommt immer mehr Kritik auf:
Medienwirksam haben globale Konzerne wie Alphabet, Meta oder US-Grossbanken das Arbeiten im Homeoffice ganz oder teilweise eingeschränkt. OpenAI-Chef Sam Altman bezeichnet das Homeoffice als „gescheitertes Experiment“. Und der derzeit vielbeachtete Tesla-Boss Elon Musk hält das Homeoffice als „realitätsfremd“ und „moralisch falsch». Selbst bei Zoom gilt nun wieder eine Anwesenheitspflicht. Erstaunlich: Kaum ein Unternehmen verkörperte den digitalen Wandel der Arbeitswelt seit Corona so sehr wie der Videodienstanbieter aus Kalifornien.
Aufgrund der gewichtigen Kritik wird weltweit und speziell in der Schweiz das volle Homeoffice denn auch mehr und mehr durch das «hybride Arbeiten» abgelöst: Zwei Tage im Homeoffice und drei Tage im Büro – wie es Raiffeisen Schweiz dieses Jahr einführt (siehe Einleitung dieses Artikels).
Wichtige Vorteile davon: Mitarbeitende können ihre Arbeit nach wie vor flexibel gestalten. Die Pendelzeiten werden tiefer gehalten als bei der vollen Büropräsenz. Und: Die drei Tage im Büro ermöglichen den produktivitätsfördernden persönlichen Austausch und das Teamwork.
Wenn das «hybride Arbeiten» zur Dauereinrichtung wird, müssen – im Gegensatz zu den verbreiteten Homeoffice-Improvisationen während der Covid-Pandemie - vom Unternehmen folgende Vorkehrungen getroffen werden:
Koordination: Die Abstimmung von Terminen und Projekten muss funktionieren, da sich Teammitglieder nicht immer zur gleichen Zeit am selben Ort befinden.
Technische Voraussetzungen schaffen: Ein reibungsloser Wechsel zwischen Homeoffice und Büro erfordert eine nahtlose technische Infrastruktur und entsprechende Schulungen.
Bestmögliche Arbeitsplatzgestaltung zu Hause und im Büro: Sowohl der häusliche als auch der Büroarbeitsplatz müssen allen Anforderungen genügen, um die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Unternehmenskultur sicherstellen: Unternehmen müssen alles vorkehren, damit ihre Unternehmenskultur und ihre Unternehmenswerte auch beim «hybriden Arbeiten» gelebt und gefördert werden.
Medieninformation der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats von 18. Februar 2025: «Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung, die sie zu ihrem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ‘Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice’ durchgeführt hat, Kenntnis genommen und ihren ursprünglichen Text daraufhin in einigen Punkten angepasst. So möchte sie insbesondere, dass der Kreis der Arbeitnehmenden, die Zugang zum Homeoffice haben, ausgeweitet wird, sodass diese Möglichkeit auch Personen ohne grosse Autonomie offensteht. Zum Schutz der Arbeitnehmenden hält die Kommission am Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung fest.
Das Geschäft ‘Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice’ geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme und kommt voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in den Nationalrat.»
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