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30Okt

Mit den Labels «swiss made software» und «swiss hosting» die Schweizer Informations- und Kommunikationstechnologie(ICT)-Branche verteidigen und vorantreiben

Technologie | News | 0 Comments | | Return| 30.10.2020|

Christian Walter, 44-jährig (Bild), Geschäftsführer der «swiss made software» GmbH, Basel, kämpft mit seinem Unternehmen für die bestmögliche Wahrnehmung der Schweizer Informations- und Kommunikationstechnologie(ICT)-Branche als erfolgreicher und zukunftsträchtiger Wachstumszweig der Schweizer Wirtschaft. Heute sind über 650 Unternehmen und Organisationen mit mehr als 12'000 Mitarbeitenden mit dem Prädikat «swiss made software» ausgezeichnet. Seit 2019 gibt es zusätzlich das Label «swiss hosting», und zwar allein oder in Kombination mit «swiss made software». META10 ist berechtigt, die beiden Labels einzusetzen. Lesen Sie, was die Labels beinhalten.

 

Das ist das «swiss made software»-Label

Es gibt drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit bei einem Produkt die Schweizer Herkunft in Verbindung mit dem «swiss made software»-Label angegeben werden darf:

  1. Der Schweizer Wertanteil an den Herstellungskosten muss mindestens 60 Prozent betragen.
  2. Der wichtigste Fabrikationsprozess muss in der Schweiz stattgefunden haben.
  3. Das Unternehmen muss seinen Sitz in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein. Es kann sich also auch um die Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses handeln.

Bei einer Dienstleistung müssen für das «swiss made software»-Label die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung müssen sich in der Schweiz befinden.
  2. Die einschlägigen Dienstleistungen müssen tatsächlich von der Schweiz aus erbracht werden.

 

Das ist das «swiss hosting»-Label

Damit Dienstleistungen mit dem «swiss hosting»-Label bezeichnet werden dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung der Lizenznehmerin müssen sich in der Schweiz befinden. 
  2. Das Hosting von angebotenen Applikationen, von Personendaten und von Sachdaten muss in einem Rechenzentrum in der Schweiz stattfinden. Datenschutz und Datensicherheit müssen schweizerischem Recht unterstehen.
  3. Handelt es sich um eine «Software as a Service» (SaaS), dürfen nur Angebote mit «swiss hosting» ausgezeichnet werden, bei denen auch der Hoster die vorliegend genannten Anforderungen erfüllt. Die Lizenznehmerin lässt sich dies durch den Hoster schriftlich zusichern.
  4. Zugriff aus dem Ausland auf das Hosting Environment und/oder die Daten für den Betrieb und die Administration durch den Hoster sind so zu schützen, dass die Daten weiterhin vollständig in der Schweiz bleiben und weder direkt noch indirekt von einer ausländischen Organisation oder Regierung eingesehen oder eingefordert werden können. Dies gilt auch für ausländische Konzerngesellschaften.
  5. Bei gemischten Angeboten (Hosting sowohl im Inland wie Ausland möglich) darf das Logo nur bei Angeboten verwendet werden, welche die Kriterien vollständig erfüllen. Es muss für die Adressaten klar ersichtlich sein, welche Angebote die Kriterien erfüllen und welche nicht.

 

«In vielen informationstechnologischen Bereichen gibt es lokale Schweizer Alternativen»

«swiss made software»-Geschäftsführer Christian Walter unterstreicht im Gespräch mit den «META10-E-News»: «Weltweit schreitet die Digitalisierung namentlich unter Führung der Techgiganten in den USA und China unaufhaltsam voran. Es scheint, wir seien dabei rundum abhängig von diesen Markführern. Das ist zum Glück aber nicht so. In vielen informationstechnologischen Bereichen gibt es lokale Schweizer Alternativen. Mit dem Label «swiss made software» kämpfen wir seit 2007 für die Anerkennung und Stärkung der erfolgreichen Schweizer Informations- und Kommunikationstechnologie(ICT)-Branche. Mit dem Label «swiss hosting» wollen wir nun im rasch wachsenden Cloudgeschäft nachlegen: Den Nutzerinnen und Nutzern von Clouddiensten soll damit klar und deutlich signalisiert werden, dass ihre Daten in der Schweiz gespeichert werden und das keine ausländischen Entitäten direkt oder indirekt darüber verfügen können. Das Ziel ist Datensouveränität!»

 

META10 ist auf der «swiss made software»-Homepage aufgelistet und darf die Labels «swiss made software» und «swiss hosting» für Produkte verwenden, die alle verlangten Voraussetzungen erfüllen.
 

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