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Das steht im jüngsten Halbjahresbericht der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI auf der Seite 30: „Die überwältigende Mehrheit der Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologien – seien es Software- oder Hardwarehersteller, Cloud-Anbieter oder Datenübermittlungsdienste – haben ihren Hauptsitz in den USA und unterstehen somit in erster Linie der amerikanischen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Zentralisierung der Marktmacht eines Bereiches in einem Land führt auch zu einer Ballung der Möglichkeiten seitens eines einzelnen Staates, auf der Basis seiner Gesetzgebung auf die Kerninfrastrukturanbieter der weltweiten Vernetzung zurückzugreifen. Es erscheint dabei klar, dass in einem solchen Falle die Anwendung nationaler Gesetze immer auch eine globale Auswirkung mit sich bringen werden. So gesehen verfügt die USA im Bereich der Informationstechnologie-Unternehmen und deren Rolle als Treiber und Unterhalter der globalen Vernetzung de facto über eine unipolare, hegemoniale Stellung in der Welt.“
Klar, wegen der Hegemonie der US-Anbieter in vielen Bereichen der Informationstechnologie kann man deren Angebot und damit der Anwendung von US-Recht nicht auf der ganzen Linie ausweichen. Wer aber für sein Unternehmen einen Cloud-Service in Anspruch nimmt, kann in diesem Bereich den US-Einfluss minimieren: Die Cloud-Lösung von Meta10 zum Beispiel garantiert Serverstandorte in der Schweiz. Damit gilt für die Meta10-Server Schweizer Recht und der damit verbundene Schweizer Datenschutz.
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