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02Aug

Staatliche Elektronische Identität E-ID in der Vernehmlassung: Dem Volkswillen entsprechend ist der Bund alleiniger Herausgeber

Mit einer neuen staatlichen Elektronischen Identität E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat (Bild) hat den Entwurf für das «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise» bis zum 20. Oktober 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Die Elektronische Identität E-ID wird entsprechend dem Volkswillen vom Bund herausgegeben. Sie soll damit den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten. Hinsichtlich des für unsere Gesundheit wichtigen Elektronischen Patientendossiers unterstreicht der Bundesrat: Auch die Identifikationsmittel für das Elektronische Patientendossier sollen mit der Zeit vom Bund herausgegeben werden.

 

Das Volk will keine privatwirtschaftliche Elektronische Identität E-ID

In der Volksabstimmung vom 7. März 2021 hat das Schweizer Volk kundgetan: Wir wollen die Schaffung und den Betrieb der Elektronischen Identität E-ID nicht in den Händen der Privatwirtschaft sehen. Seitdem hat das Parlament nicht weniger als sechs Motionen für die Schaffung einer sicheren staatlichen elektronischen Identifizierung gutgeheissen. Mit der Vernehmlassung zum «Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise BGEID» kommt der Bundesrat diesem breiten politischen Willen entgegen.

 

Ein staatlicher digitaler Identitätsnachweis

Mit der neuen Elektronischen Identität E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können.

 

Verwaltung mit einer App für das Smartphone

Der Bund wird eine App für das Smartphone anbieten, mit der die Elektronische Identität E-ID sicher verwaltet werden kann. Die E-ID kann sowohl im Internet, beispielsweise bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs, als auch analog, beispielsweise zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol, zum Einsatz kommen. Anders als bei der vom Volk abgelehnten Vorlage ist der Bund alleiniger Herausgeber der E-ID und mithin auch alleiniger Betreiber der Infrastruktur, die als Grundlage für die E-ID dient.

 

Nutzung der Elektronischen Identität E-ID ist freiwillig und kostenlos

Die Nutzung der Elektronischen Identität E-ID ist freiwillig und kostenlos. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin auch in einem analogen Prozess angeboten. Gleichzeitig müssen alle Behörden, auch Kantone und Gemeinden, die E-ID akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen, so zum Beispiel bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder eines Betreibungsregisterauszugs.

 

Auswirkungen auf das Elektronische Patientendossier

Im «Erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise BGEID» ist zu lesen: «Nach dem heutigen System des «Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier EPDG» werden die elektronischen Identifikationsmittel für den Zugang zum Elektronischen Patientendossier von Privaten herausgegeben, die durch eine anerkannte Stelle zertifiziert sein müssen. Langfristig sollen auch diese Identifikationsmittel vom Bund herausgegeben werden. Damit soll dem politischen Willen des Souveräns auch im Bereich des Elektronischen Patientendossiers Nachachtung geschaffen werden: Der Souverän will diese Aufgabe nicht in den Händen der Privatwirtschaft sehen.»

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