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Frage von A. M., Unternehmerin in N.: «Wir evaluieren eine Cloud-Computing-Lösung. Wir fürchten dabei speziell die Gefahr eines Datenverlusts sowie das ausländische Recht bei Datenspeicherungen in ausländischen Servern. Was ist zu tun?»
Es stimmt: Bei Cloud-Computing-Lösungen können Daten durch Löschung, fehlerhafte Überschreibung oder sonstige Veränderungen verloren gehen. Deshalb ist es sehr wichtig, bei seinem Cloud-Anbieter die Backup-Systeme zu studieren und die seinen Bedürfnissen entsprechende Backup-Methode zu wählen. Bei META10 werden die Daten im laufenden Betrieb redundant gespeichert. Sie werden täglich mehrmals als Backup gesichert. Darüber hinaus werden je nach Bedarf weitere Optionen geboten: Man kann sich periodisch eine Datensicherung auf einer verschlüsselten USB-Harddisk zustellen lassen. Oder man wählt ein zusätzliches Backup der Daten bei einem externen Provider. Oder man entscheidet sich für einen redundanten Betrieb der Applikationen und Daten in zwei Rechenzentren.
Oft ist man es sich gar nicht bewusst: Die Nutzung von Cloud-Computing bedingt in vielen Fällen eine Datenbekanntgabe ins Ausland, weil die Verarbeitung auf weltweit verstreuten Servern stattfindet. Häufig werden dazu auch Subunternehmer beigezogen. Dabei geht es dann vielfach um Länder, die ein völlig anderes Rechtssystem und namentlich ein tieferes rechtliches Datenschutzniveau als die Schweiz aufweisen. Mit der Übermittlung dorthin geht dann die Gefahr einher, dass mit Datenbearbeitungen durchgeführt werden, die in der Schweiz gar nicht erlaubt wären. Zudem wird im Streitfall das ausländische Recht angewandt. Deshalb gilt: Einen Cloud-Anbieter suchen, der die Daten ausschliesslich in der Schweiz aufbewahrt. META10 betreibt in der Schweiz mehrere unabhängige Rechenzentren. Deshalb bleiben die Daten jederzeit in der Schweiz. Sie unterliegen mithin auf jeden Fall dem Schweizer Recht.
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