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09Dez

Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur ab 2017 in Kraft

Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Die entsprechenden Modalitäten sind in der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur festgelegt, die der Bundesrat an genehmigt hat. 
 

Garantie der Herkunft

Am 1. Januar 2017 tritt die Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate in Kraft. Mit der revidierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sich Anbieterinnen von elektronischen Signaturen anerkennen lassen können und welche Rechte und Pflichten diese haben. Die revidierte Verordnung tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz über die elektronische Signatur in Kraft.

Die neue Rechtsgrundlage zur elektronischen Signatur ermöglicht es, ein breites Angebot an sicheren Zertifizierungsdiensten zu fördern. So können Unternehmen dank des «geregelten» elektronischen Siegels die Integrität und die Herkunft ihrer elektronischen Dokumente wie beispielsweise Rechnungen garantieren. Die Behörden wiederum können dieses Siegel verwenden, um ihre Internetpublikationen, wie die Texte der Amtlichen Sammlung oder des Bundesblatts, zu zertifizieren oder bestimmte Beschlüsse zu signieren.

Elektronische Daten verschlüsseln

Die neuen geregelten Zertifikate können als Mittel zur elektronischen Identifikation dienen, um insbesondere Online-Dienste zu nutzen. Ausserdem können damit elektronische Daten verschlüsselt werden. Deren Vertraulichkeit wird damit während der Übertragung sichergestellt. 

Online-Identifikation im Bankwesen

Mit der neuen Verordnung kann überdies die Identität einer Person, die eine digitale Transaktion, wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos, vornehmen will, mittels audiovisueller Kommunikation in Echtzeit festgestellt werden. 

Anerkannte Anbieter von Zertifizierungsdiensten

Weil die elektronische Zertifizierung von Dokumenten im Geschäftsverkehr mit folgenreichen rechtlichen Auswirkungen verbunden ist, werden an die Anbieter von Zertifizierungsdiensten hohe gesetzliche Anforderungen gestellt. Hier ist die derzeit gültige Liste der gesetzlich anerkannten Anbieter von Zertifizierungsdiensten zu finden.

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