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12Feb

«Man sollte sich sofort oder spätestens bei der IT-Erneuerung um die Auslagerung in die Cloud befassen»

Ulrich Fink, 63-jährig (Bild), ist seit mehr als zwanzig Jahren Geschäftsführer der Sektion Zürich des  Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND|SUISSE. Als Mitglied des Zürcher Sektionsvorstands ist der dipl. Betriebswirtschafter HF überdies für die Ressorts Fachzeitschrift, Finanzen und Kurswesen verantwortlich. Im Gespräch mit den «E-News von META10» erläutert Ulrich Fink, auch seine Organisation habe im letzten Herbst die Informationstechnologie in die Cloud ausgelagert. Sein dringender Rat: «Der Ort der Datenlagerung muss unbedingt in der Schweiz sein.» Lesen Sie die Antworten auf acht Fragen. 

Ulrich Fink, was macht TREUHAND|SUISSE?

Ulrich Fink: Der Schweizerische Treuhänderverband TREUHAND|SUISSE nimmt die berufsspezifischen Interessen seiner Mitglieder wahr und vertritt die Anliegen der Treuhandbranche nach aussen. In dieser Funktion ist der Verband auch Anlaufstelle und kompetenter Gesprächspartner für Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Privatpersonen, Banken, Behörden, Politik und Medien. TREUHAND|SUISSE ist ein angesehenes Qualitätslabel. Die Mitglieder beraten vornehmlich KMU und Privatpersonen. Mit seinen Richtlinien und Aktivitäten vermittelt der Verband den Kunden die Gewissheit, dass sie in unseren mehr als 2'100 Mitgliedern ausgewiesene, vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater in allen Treuhandfragen finden.  

Welches sind die Hauptaufgaben der Sektion Zürich?

Ulrich Fink: Zu den Hauptaufgaben unserer Sektion gehören die Wahrung der Interessen unserer Mitglieder, die Bereitstellung eines aktuellen und praxisorientierten Weiterbildungsangebots sowie die fachliche Unterstützung der Mitglieder bei ihrer täglichen Arbeit. Im Auftrag des Zentralverbands gibt die Sektion Zürich zudem die Fachzeitschrift „TREX – Der Treuhandexperte“ heraus, welche sich mit einer Druckauflage von 5‘500 Exemplaren zur bedeutendsten Fachzeitschrift für die KMU-Treuhänder entwickelt hat. 

Welches sind derzeit die grössten Herausforderungen der Treuhänder?

Ulrich Fink: Die umfassende Tätigkeit des Treuhänders erfordert ein hohes Mass an Investitionen in die fachliche Aus- und Weiterbildung. Rasch wechselnde Prozesse und die stetig wachsende Flut von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen erfordern es, sich das nötige Wissen fortlaufend anzueignen und à jour zu halten. Die den Mitgliedern von den Berufsverbänden im Treuhandwesen auferlegte Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung garantiert, dass diese Grundanforderung auch überprüft werden kann. Eine weitere Herausforderung stellt die Anpassung an die sich rasch weiter entwickelnde Informationsgesellschaft dar. Digitale Tools gehören zur Tagesordnung und verändern die Gewohnheiten und Arbeitsabläufe, auch die Zusammenarbeit zwischen Treuhändern und ihren Kunden sowie mit Ämtern und Behörden. 

Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft der Treuhänder aus und welche Rolle spielt dabei die Cloud?

Ulrich Fink: Der Arbeitsplatz des Treuhänders wird sich vom Schreibtisch im Büro noch weiter auf die elektronischen Medien wie Smartphones, Tablets und mobile Personalcomputer verschieben. Die Grundlage dafür bilden auf externen Servern abgelegte Geschäftsdaten, die den berechtigten Anwendern in der Cloud unabhängig von Ort und mobilem Endgerät zur Verfügung stehen. Zwingend notwendig ist dabei eine leistungsstarke Internetverbindung, welche den verzögerungsfreien Zugriff auf Programme und Dateien sicherstellt. 

Welches sind die Hauptvorteile dieser Arbeitsweise in der Cloud?

Ulrich Fink: Dadurch, dass der Zugriff auf bestimmte Dokumente auch für Dritte ermöglicht wird, erleichtert dies die Teamarbeit. Gleichzeitig erhöht es die Datensicherheit, da zum Beispiel der Versand von grossen Datenmengen über unsichere E-Mail-Verbindungen entfällt. Neben den reinen Buchhaltungsdaten können auch die dazugehörigen Unterlagen in digitalisierter Form abgelegt und für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. So existieren zum Beispiel heute schon Apps, mit denen man per Smartphone oder Tablet mobil Belege einscannen kann. Diese werden automatisch in PDF-Dateien umgewandelt und ins Buchhaltungssystem hochgeladen, wo sie auch archiviert werden. 

Wie beurteilen Sie die Zukunft des Cloud Computing in der Treuhandbranche?

Ulrich Fink: Der Einsatz von Cloud Computing hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Ich bin überzeugt, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Neben den arbeitstechnischen Vorteilen gehören auch Kostenüberlegungen bei der Entscheidungsfindung dazu. Cloud Computing ermöglicht es dem Anwender, den Grossteil der benötigten Komponenten bedarfsgerecht von externen Dienstleistern zu beziehen: Programme und Anwendungen, Rechner-, Server und Archivkapazitäten. Innovative Treuhänder nutzen die neu vorhandenen Möglichkeiten im Interesse ihrer Kunden, indem sie ein digitales Buchhaltungssystem in hoher Qualität und Sicherheit als zeitgemässe Dienstleistung anbieten. Da Cloudlösungen in verschiedenen Ausprägungen auf dem Markt angeboten werden, ist es enorm wichtig, dass der Ort der Datenlagerung in der Schweiz angesiedelt ist und dass die hohen Sicherheitsanforderungen der Treuhandbranche erfüllt werden können. 

Arbeitet auch die Sektion Zürich von TREUHAND|SUISSE in der Cloud?

Ulrich Fink: Ja. Im Herbst des letzten Jahres haben wir beim Bezug unserer neuen Geschäftsstelle die Informationstechnologie auf eine Cloudlösung umgestellt. Wir nutzen jetzt die IT-Leistungen auf einem Server, der in einem Rechenzentrum in der Schweiz untergebracht ist. Wir müssen uns nun nicht mehr um Datensicherung, Updates von Programmen, Verwaltung von SPAM- und Virenschutzprogrammen und die irgendwann wieder anstehende Erneuerung der Hardware kümmern. 

Was ist Ihr ultimativer Rat?

Ulrich Fink: Mein Rat an die Leserinnen und Leser: Sich entweder sofort – oder spätestens wenn die Erneuerung der IT-Infrastruktur ansteht – mit der Frage der Auslagerung der IT-Bedürfnisse in die Cloud befassen. Man stelle bei der Evaluation des zukünftigen Cloudpartners Aspekte wie Vertraulichkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit in den Vordergrund. Man verlange zudem den Nachweis, dass die Daten auf einem Server liegen, der sich physisch in der Schweiz befindet und damit ausschliesslich der schweizerischen Gesetzgebung untersteht. Im Zweifelsfall ist es ratsam, Referenzauskünfte über bestehende Installationen einzuholen – oder eine fachlich fundierte, neutrale Zweitmeinung.

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