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15Nov

Parlament hat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste BGEID verabschiedet

Digitalisierung | News | 0 Comments | | Return| 15.11.2019|

In den Schlussabstimmungen vom 27. September 2019 haben der Nationalrat und der Ständerat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste BGEID verabschiedet. Mit einer staatlich anerkannten digitalen Identität sollen sich Nutzerinnen und Nutzer im Internet sicher und mit voller Kontrolle über die eigenen Daten bewegen können. Das Gesetz umschreibt klare Regeln über den digitalen Identitätsnachweis (E-ID). Die Entwicklung und Ausstellung der konkreten technologischen Träger der staatlich geprüften und bestätigten digitalen Identität wird vom Staat allerdings privaten Anbietern überlassen. Deshalb ist gegen das Gesetz das Referendum ergriffen worden. Dieses läuft bis zum 16. Januar 2020.

 

Der Stein des Anstosses

Laut der offiziellen Mitteilung der Schweizerischen Depeschenagentur über die Einigung der Räte auf Regeln für den elektronischen Ausweis vom 23. September 2019 ist im verabschiedeten Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste BGEID die vom Parlament beschlossene Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft der Stein des Anstosses: Der Bund prüft und bestätigt die Identität einer Person. Herausgegeben wird die E-ID aber von privaten Anbietern, sogenannten Identity Providern (IdP), die wiederum vom Bund überwacht werden.
Wörtlich heisst es dann in der SDA-Meldung: «In der Schweiz sollen daher die Marktkräfte den besten Lösungen zum Durchbruch verhelfen. Derzeit zeichnet sich allerdings eher eine Monopolsituation ab. Die SwissSign Group, in der die Post, SBB, Swisscom, Six, Grossbanken und Versicherungen vertreten sind, hat sich bereits in Stellung gebracht. Das Konsortium, das bereits über Millionen von Kundenbeziehungen verfügt, will mit der SwissID den Internetgiganten die Stirn bieten.»

 

Das Gesetz sieht verschiedene Sicherheitsniveaus vor

Im verabschiedeten Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste BGEID sind die Träger des digitalen Identitätsnachweises E-ID nicht zwingend festgelegt. Denkbar sind gängige elektronische Identifizierungsmittel wie Mobiltelefone oder Smartcards, aber auch Lösungen mit Nutzername, Passwort und allenfalls weiteren Authentifizierungen.
Vorgesehen sind drei Sicherheitsniveaus: niedrig, substanziell und hoch. Auf dem tiefsten Sicherheitsniveau muss eine Alternative zur E-ID zur Verfügung stehen, beispielsweise das Bestellen von Waren als Gast. Ab Sicherheitsniveau substanziell ist eine Zweifaktorauthentifizierung nötig, bei Sicherheitsniveau hoch muss mindestens ein Faktor der Zweifaktorauthentifizierung biometrisch sein.

 

Referendum läuft

Gegen das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste BGEID läuft bis zum 16. Januar 2020 ein Referendum. Laut den Angaben des Referendumskomitees «zeigt eine repräsentative Umfrage, dass 87 Prozent der Bevölkerung den digitalen Pass vom Staat beziehen wollen.» Das Referendumskomitee ergänzt, gerade beim Datenschutz fehle das Vertrauen in private Unternehmen.
Das Referendum wird gemäss dem Referendumskomitee von der Digitalen Gesellschaft, der unabhängigen Schweizer Kampagnenorganisation Campax, der Demokratie-Plattform WeCollect und dem Verein PublicBeta getragen. Unterstützt werde das Referendum von der Sozialdemokratischen Partei Schweiz, den Grünen und der Piratenpartei, Internet Society Switzerland, Grundrechte.ch sowie engagierten Mitgliedern aus allen Parteien.

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